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Diskriminierung am Arbeitsplatz

In Berlin ist, wie im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, die Benachteiligung einer Person wegen ihrer ethnischen Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres Geschlechts untersagt, was mittels des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geregelt wird.

Diskriminierung kann im beruflichen Alltag in verschiedenartigen Formen auftreten, beispielsweise als direkte oder indirekte Diskriminierung, als Benachteiligung oder Belästigung. Eine Untersuchung des Bundesamts für Statistik ergab, dass offenbar über 5% aller Berufstätigen in Deutschland unter Diskriminierung im Betrieb leiden, es demnach mindestens jeden zwanzigsten Erwerbstätigen betrifft.

Perspektive der Betroffenen

Diskriminierung im Berufsleben ist in der Bundesrepublik ein dauerhaftes Thema, das zahlreiche Personen betrifft. Diese Mitarbeiter erfahren in ihren Betrieben des Öfteren Diskriminierungen, die durch ihr Geschlecht, ihre ethnische Herkunft oder auch rassistische Gründe ausgelöst werden. Diese Erlebnisse können Einschränkungen, Bevormundung, Unsicherheit und Ausgrenzungen zur Folge haben und werden sehr oft von Scham, Angst und Traurigkeit begleitet.

So berichtete jemand: “Als ich mich vor ein paar Jahren um eine Stelle beworben habe, wurde ich offenkundig wegen meiner Hautfarbe abgelehnt. Klar ist es nicht erlaubt, Menschen auf Grund ihrer Hautfarbe zu diskriminieren, jedoch passiert dies leider immer wieder. In meinem Fall konnte ich zum Glück auf die Hilfe von Freunden sowie Bekannten zählen, die mir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Berlin nahe gelegt haben.”

An diesem Beispiel sieht man gut, wie wichtig es ist, dass alle Fälle von Diskriminierung aktiv und offen angesprochen werden und betroffene Berufstätigen Unterstützung und Hilfe bekommen, um bei der Bewältigung so einer schwierigen Situation nicht alleine zu sein.

Definition von Diskriminierung

In der Bundesrepublik und somit auch in Berlin ist das Verbot der Diskriminierung im Berufsleben durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität, genauso untersagt ist selbstredend auch die Anweisung, sich diskriminierend zu verhalten, also wenn jemand dazu aufgefordert wird, eine diskriminierende Handlung durchzuführen.

Diskriminierung im Betrieb kann verschiedene Formen annehmen. Beispielsweise gibt es die unverhohlen auftretende direkte Diskriminierung. Dieser Begriff wird angewandt, falls ein Beschäftigter aufgrund einer der zuvor genannten Gründe benachteiligt wird, zum Beispiel weil der Betreffende einer bestimmten ethnischen Gruppe angehört oder eine bestimmte Religion hat. Viel zu oft kommt es ebenso zu sexuell konnotierten Belästigungen. Von dieser spricht man dann, wenn ein Mitarbeiter auf Grund eines der zuvor genannten Gründe sexuell belästigt beziehungsweise auf andere Art schikaniert wird.

Ein Wenig anders verhält es sich mit der indirekten Diskriminierung, das heißt, sobald eine bestimmte Praxis oder Regelung am Arbeitsplatz vielleicht neutral erscheint, aber in Wahrheit spezielle Gruppen benachteiligt, zum Beispiel weil diese bestimmte kulturelle oder sprachliche Anforderungen nicht erfüllen können.

Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland

In Deutschland sind Diskriminierungen im Betrieb und ihre juristischen Konsequenzen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung von Menschen wegen ihrer ethnischer Herkunft, Rasse, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, Geschlecht oder sexueller Identität.

Die Betriebe sind verpflichtet, Diskriminierung zu vermeiden und gegebenenfalls Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Wenn ein Beschäftigter sich benachteiligt fühlt, kann er zunächst eine Beschwerde beim Arbeitgeber einreichen. Wenn dies nicht hilfreich ist, kann der Betroffene eine Klage vor dem Arbeitsgericht Berlin erheben.

Wenn die Klage erfolgreich ist, kann der Arbeitgeber zu einer Entschädigungszahlung verurteilt werden. Die Höhe der Entschädigung ist vom Grad der Diskriminierung und dem entstandenen Schaden abhängig. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, diskriminierende Praktiken zu ändern oder nicht mehr anzuwenden.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Beweislast bei einer Diskriminierungsklage beim Arbeitgeber liegt. Der benachteiligte Beschäftigte muss nur klare Indizien anzeigen, welche auf eine Diskriminierung hindeuten, während die Arbeitgeberseite beweisen muss, dass seine Handlungen nicht diskriminierend waren.

Was betroffene Arbeitnehmer beachten müssen

Ganz wesentlich ist, dass betroffene Arbeitnehmer die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Diskriminierung am Arbeitsplatz kennen. Das bedeutet, jeder Angestellte sollte deshalb wissen, welche Rechte und Pflichten ihm zustehen und zu welchen Maßnahmen er greifen kann, um sich vor Diskriminierung zu schützen.

Vor allem sollte jeder wissen, dass Diskriminierung im Betrieb unzulässig ist. Es existiert das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das es möglich macht, gegen Benachteiligungen auf Grund von Alter, Geschlecht, Religion oder sexueller Orientierung beim Berliner Arbeitsgericht zu klagen. Wenn ein Angestellter diskriminiert wird, hat er die Möglichkeit, sich an eine Antidiskriminierungsstelle in Berlin zu wenden.

Alle Bewerber auf eine Stelle sollten zudem darauf Acht geben, dass sie während des Einstellungsverfahrens in ein Unternehmen nicht diskriminiert werden. Es ist illegal, potenzielle Angestellte wegen Merkmalen wie Alter, Geschlecht oder sexueller Orientierung auszusondern. Wenn einem Stellenbewerber in einem Einstellungsverfahren Diskriminierung erlebt, kann er sich hinsichtlich des Vorfalls direkt an den potenziellen Arbeitgeber wenden. Wenn das zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führt, kann sich der betroffene Arbeitnehmer an die zuständige Berliner Behörde wenden, um die Sache klären zu lassen.



Ursachen und Formen der Diskriminierung am Arbeitsplatz

Häufigster Grund für Diskriminierung im Betrieb ist das Alter, gefolgt von Rassismus, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht sowie ethnische Herkunft. Außerdem kann Diskriminierung auch verursacht durch psychische Probleme, Behinderungen oder sexuelle Identität vorkommen. Des Weiteren können Vorurteile, Unwissenheit, Missverständnisse sowie Unsicherheit in Bezug auf andere Menschen dazu führen, dass Diskriminierung im Betrieb stattfindet. Es gibt zahlreiche Ursachen für Diskriminierung im Berufsleben.

Arbeitnehmer können aufgrund von Vorurteilen in Bezug auf Rasse, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, körperlicher beziehungsweise geistige Behinderung oder anderweitiger persönliche Eigenschaften diskriminiert werden. Recht oft führt auch eine subtile Voreingenommenheit des Arbeitgebers und Mitarbeitern zu benachteiligendem Handeln, ohne dass sich diese dessen wirklich bewusst sind. Beispielsweise können sie anhand von Stereotypen Entscheidungen treffen, ohne dies beabsichtigt zu haben.

Einige Arbeitnehmer und Chefs handeln aufgrund fehlender Sensibilität gegenüber anderen Kulturen, Lebensweisen oder Hintergründen benachteiligend. Dieses führt dann nicht selten zur sogenannten strukturelle Diskriminierung, wie zum Beispiel die mangelnde Chancengleichheit in der Ausbildung oder der Karriere im Betrieb. Diskriminierung kann auch auf Machtungleichgewichten beruhen, bei denen einzelne Gruppen von Beschäftigten aufgrund von Geschlecht, Rasse oder Alter weniger Einfluss auf Entscheidungen im Betrieb haben als andere.

Folgen der Diskriminierung am Arbeitsplatz

Diskriminierungen im Betrieb haben eine Vielzahl von destruktiven Auswirkungen auf betroffene Mitarbeiter, das Arbeitsumfeld sowie das Unternehmen insgesamt. Eine Folge davon ist die Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit, denn tatsächlich kann Diskriminierung zu Depressionen, Stress, Angst sowie anderen mentalen Gesundheitsproblemen führen, die sich wiederum negativ auf die Leistungsfähigkeit und das Befinden der Mitarbeiter auswirken.

Außerdem kann Diskriminierung Einfluss darauf haben, dass Erwerbstätige auf Grund persönlicher Merkmale, wie Alter, Geschlecht beziehungsweise Rasse, weniger Möglichkeiten für Gehaltserhöhungen, Beförderungen oder Weiterbildungen erhalten. In der Folge führt das regelmäßig zu einem massiven Einbruch der Arbeitsleistung, da betroffene Angestellte sich nicht unterstützt oder wertgeschätzt fühlen und aus diesem Grund weniger motiviert sind.

Ein weiteres Problem von Diskriminierung ist die zunehmende Verschlechterung des Arbeitsklimas. Das führt dazu, dass sich nicht nur die direkt betroffenen Angestellten unwohl fühlen und es leichter zu Konflikten zwischen den Beschäftigten oder ganzen Abteilungen kommt. Letztendlich schadet Diskriminierung ebenso dem Ruf in der Öffentlichkeit und somit der Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs, denn wird ein Unternehmen erst einmal für Diskriminierung am Arbeitsplatz bekannt, mindert das die Chancen des Unternehmens, qualifizierte Arbeitnehmer einzustellen und zu halten.

Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz

Schon deshalb ist es wichtig, dass Unternehmen die Initiative ergreifen, um Diskriminierung im Betrieb zu vermeiden, da sie nicht nur ungerecht ist, sondern auch das Betriebsklima beeinträchtigt sowie die Leistung und Produktivität sinken lassen kann. Arbeitgeber sollten proaktiv gegen Diskriminierung im Betrieb vorgehen, um negative Auswirkungen zu verhindern und eine gute sowie leistungsfördernde Arbeitsumgebung zu haben.

Nur auf diesem Weg ist dafür gesorgt, dass eine Atmosphäre erhalten bleibt, in der sich alle Beschäftigten unterstützt und wertgeschätzt fühlen. Es gibt zahlreiche verschiedener Maßnahmen, die Arbeitgeber ergreifen sollten, um Diskriminierung auf der Arbeit entgegenzutreten sowie eine inklusivere und gerechtere Arbeitsumgebung zu entwickeln.

Schulungen und Sensibilisierung

Die Arbeitgeber können Schulungen sowie Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiter und Führungskräfte veranstalten, um die Wahrnahme von Diskriminierung sowie deren Auswirkungen zu erhöhen und um sicherzustellen, dass jeder im Unternehmen die Rechte aller Arbeitnehmer respektiert.

Klare Richtlinien und Verfahren

Unternehmen sollten transparente Verfahren und Richtlinien für die Rekrutierung, Einstellung, Beförderung und Entlassung von Angestellten haben, um Diskriminierung zu verhindern und Chancengleichheit für alle Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Schaffung einer inklusiven Kultur

Die Firmen können eine Unternehmenskultur fördern, die die Vielfalt sowie Inklusion der Mitarbeiter schätzt und respektiert und den Aufbau von Netzwerken beziehungsweise Gruppen für Angestellten, die zu Diskriminierung führende Merkmale gemeinsam haben, unterstützt, damit sie ihre Interessen sowie Anliegen selbst vertreten können.

Einrichtung von Feedback- und Beschwerdesystemen

Unternehmer können Feedback- und Beschwerdesysteme für Mitarbeiter installieren, damit diese sicher und vertraulich Bedenken beziehungsweise Beschwerden in Bezug auf diskriminierendes Handeln äußern können, und sicherstellen, dass die Vorwürfe angemessen und zügig behandelt werden.

Verantwortlichkeit und Überwachung

Der Arbeitgeber sollte dafür Sorge tragen, dass alle Mitarbeiter für Diskriminierung mitverantwortlich sind und dass es dafür angelegte Überwachungsmechanismen gibt, um sicherzustellen, dass Diskriminierung am Arbeitsplatz nicht hingenommen wird und strenge Maßnahmen greifen, um diese zu verhindern und zu bekämpfen.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Berlin e.V.

Unter der Nummer 030-610828040 bekommen Sie Auskunft zum Thema „Diskriminierung am Arbeitsplatz und im beruflichen Umfeld“ und auch zu allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Berlin sind von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr für Sie erreichbar.


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