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Aufhebungsvertrag in Berlin: Chancen und Risiken für Arbeitnehmer

Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Berliner Arbeitnehmer zum Aufhebungsvertrag 

Was bedeutet ein Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung für den Arbeitnehmer? Zunächst kann er auf Grund der damit einhergehenden Verhandlungsfreiheit auf eine überdurchschnittliche Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis hoffen, doch es ist in jedem Fall Vorsicht angebracht, denn es droht auch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Das große Risiko lässt sich jedoch vermeiden, wenn der Aufhebungsvertrag von einer sachkundigen Stelle geprüft und angepasst wird. Das sorgt auch dafür, dass Formfehler vermieden werden und der Aufhebungsvertrag ungültig ist. Berliner Arbeitnehmer können sich gerne an die ArbeitnehmerHilfe e.V. wenden. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht helfen gern.

Vermeidung von Kündigungsfrist

Flexibilität und Schnelligkeit sind die besonderen Stärken von Aufhebungsverträgen. Mit einem Aufhebungsvertrag ist eine sofortige oder individuell wählbare Beendigung eines Arbeitsverhältnisses möglich. Dabei ist keine Einhaltung gesetzlicher Fristen notwendig. Das ist vor allem dann interessant, wenn man eine kurzfristige Auszeit benötigt oder einen Job bei einem neuen Arbeitgeber antreten will. Für eine Beendigung mittels Aufhebungsvertrag ist aber ein gegenseitiges Einverständnis erforderlich. Eine Begründung für die Beendigung ist nicht erforderlich.

Möglichkeit zur individuellen Verhandlung

Viele wichtige Punkte im Aufhebungsvertrag sind tatsächlich frei verhandelbar, dazu gehören:

  • Abfindung: Es gibt die Möglichkeit, eine finanzielle Entschädigung auszuhandeln.
  • Arbeitszeugnis: Sie können sich einen Anspruch auf wohlwollende Formulierungen sichern.
  • Resturlaub: Es ist eine Auszahlung oder Freistellung möglich.
  • Freistellung: Bezahlte oder unbezahlte Freistellung ist bis zum Vertragsende machbar.
  • Austrittsdatum: Es ist individuell verhandelbar, zum Beispiel wegen einer neuen Stelle.

Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Das häufigste Problem im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag ist die mögliche Sperre bei der Bundesagentur für Arbeit. Eine Sperrzeit hat zur Folge, dass ein Betroffener für bis zu 12 Wochen kein Arbeitslosengeld erhält. Der Grund dafür: Ein Aufhebungsvertrag gilt als freiwillige Aufgabe des Jobs und das begründet eine Sanktion der Arbeitsagentur. Doch dieses Szenario ist vermeidbar, wenn der Aufhebungsvertrag gut begründet wird, denn es gibt zwingende Gründe, mit denen man eine Sperrzeit vermeiden kann. Am besten informieren Sie sich vor der Unterzeichnung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, um jedes Risiko zu vermeiden. Denn sonst besteht, ohne sofortigen Folgejob, die Gefahr einer finanziellen und möglicherweise existenzgefährdenden Lücke.

Kein gesetzlicher Kündigungsschutz oder Betriebsratsbeteiligung nötig

Die meisten Vorteile bei einem Aufhebungsvertrag liegen auf Seiten des Arbeitgebers. Er umgeht den Kündigungsschutz und muss keinen Kündigungsgrund suchen. Zudem entfällt für ihn die Pflicht, den Betriebsrat einzuschalten, denn bei einem Aufhebungsvertrag bedarf es weder dessen Anhörung noch dessen Zustimmung. Der Mutterschutz ist ebenso irrelevant, denn auch Schwangere können der Aufhebung zustimmen. Nicht zuletzt spart sich der Arbeitgeber auch die Sozialauswahl, weil der Schutz älterer oder langjähriger Mitarbeiter bei einem Aufhebungsvertrag entfällt.



Rechtliche Beratung dringend empfohlen

Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, lassen Sie unbedingt die Rechtsfolgen durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Zum einen können Vertragsinhalte nachteilig für Sie sein und zum anderen können bestimmte Formulierungen, wegen juristischer Details, weitreichende Folgen nach sich ziehen. Fachleute kennen jedoch Strategien zur rechtssicheren Gestaltung von Aufhebungsverträgen, um Sperrzeiten zu vermeiden. Die Anwälte der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin können die Ihnen angebotene Abfindung und Konditionen realistisch einschätzen. Nutzen Sie gerne unsere kostenlose Erstberatung.

Kurze Frage - Schnelle Antwort

Ist ein Aufhebungsvertrag gut oder schlecht? - Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitnehmer negative Folgen haben, deshalb sollte er nicht voreilig unterschrieben werden.

Was muss im Aufhebungsvertrag stehen, um keine Sperrzeit zu bekommen? Wann gibt es keine Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag? - Der Aufhebungsvertrag muss gut begründet werden, um eine Sperrzeit zu vermeiden. Solche Gründe können gesundheitliche Probleme oder eine ohnehin bevorstehende betriebsbedingte Kündigung sein.

Was ist ein wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag? - Ein wichtiger Grund ist, wenn eine fristlose oder betriebsbedingte oder wegen einer Erkrankung personenbedingte Kündigung unmittelbar bevorsteht.

Was sind die Vorteile von einem Aufhebungsvertrag? - Warum Aufhebungsvertrag statt Kündigung? - Mit einem Aufhebungsvertrag vermeidet man eine gerichtliche Auseinandersetzung, allerdings ist es im Sinne einer attraktiven Abfindung besser, es auf eine Kündigung ankommen zu lassen.

Warum sollte man nie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? - Um eine Sperre des Arbeitslosengeldes zu vermeiden, sollte man einen Aufhebungsvertrag immer prüfen lassen und auf eine sichere Formulierung beharren.

Wie hoch ist die maximale Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag? - Es gibt keine Obergrenze für eine Abfindung, weil diese meistens frei verhandelt wird.

Kann ich nach einem Aufhebungsvertrag in Rente gehen? - Ja, das ist möglich, wenn der Initiator eine lange Kündigungsfrist vermeiden möchte.

Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wurde oder Sie Fragen zu einem anderen arbeitsrechtlichen Thema haben, rufen Sie uns gerne an. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Rufnummer 030-610828040.

ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!


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