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Fragen und Antworten zum Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt

In einem Aufhebungsvertrag werden in der Regel die genauen Modalitäten der Vertragsbeendigung festgelegt, wie zum Beispiel der Zeitpunkt des Ausscheidens, eventuelle Abfindungszahlungen, die Rückgabe von Firmeneigentum und eventuelle Wettbewerbsverbote. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Aufhebungsvertrag in der Regel vom Arbeitnehmer freiwillig unterzeichnet wird und dass er auf die üblichen Kündigungsfristen und -regelungen verzichtet. Es ist ratsam, einen Aufhebungsvertrag vor der Unterzeichnung von einem Anwalt prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass die eigenen Interessen gewahrt werden. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zum Aufhebungsvertrag.

Abwicklungsvertrag - Fristen und Bedingungen

Wer sollte einen Aufhebungsvertrag vorschlagen?

Es hat beides Vor- und Nachteile. Wenn ein Arbeitgeber auf Sie zukommt, dann klappt es in den meisten Fällen, dass eine Abfindung oder gut Konditionen verhandelt werden, weil ja der Arbeitgeber hier schon den ersten Schritt macht.

Auflösungsvertrag haben für beide Vertragsparteien Vor- und Nachteile, wobei der Arbeitgeber aus einem Aufhebungsvertrag in der Regel mehr Vorteile erzielt als ein Beschäftigter.

Wenn Sie ausscheiden wollen, sind nicht alle Arbeitgeber gewillt eine Abfindung zu zahlen, dennoch können Sie mit den richtigen Werkzeugen Druck aufbauen. Am Besten sollte Sie bei den Verhandlungen Anwälte begleiten, damit Sie das beste für sich herausholen.

Welche Form hat ein Aufhebungsvertrag?

Nach § 623 BGB muss der Aufhebungsvertrag zwingen schriftlich also eigenhändig unterzeichnet sein. Ist er das nicht, dann ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht wirksam. Wurden Sie z. B. zu einer Unterzeichnung gezwungen und entspricht das nicht der Schriftform, können Sie den Vertrag angreife.

Was ist der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einem Abwicklungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis selbst und regelt weitere Vereinbarungen. Der Abwicklungsvertrag wird nach einer erfolgten Kündigung geschlossen, dieser soll dann alles regeln, was nach einer Kündigung passieren soll.

Kann man Aufhebungsverträge widerrufen oder anders rückgängig machen?

Das kommt immer auf den einzelnen Fall an. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht, nur wenn ein solches Recht im Vertrag selbst formuliert ist. Unter strengen Voraussetzungen kann eine Anfechtung möglich sein, das sollten Sie aber dringend mit uns Fachanwälten für Arbeitsrecht besprechen.

Wann werden Aufhebungsverträge geschlossen?

Meistens wenn beide Parteien das Arbeitsverhältnis beenden wollen.

Aufhebungsvertrag - Kündigungsschutz

Gilt der Kündigungsschutz bei einem Aufhebungsvertrag?

Nein, denn ein Aufhebungsvertrag ist freiwillig. Hat der Arbeitgeber keinen ausreichenden Kündigungsgrund, geben Sie mit dem Aufhebungsvertrag womöglich einen „sicheren“ Arbeitsplatz, zumindest was Ihren Kündigungsschutz angeht, auf. Deswegen empfehlen wir erstmal eine umfassende Beratung.

Kann ich gegen einen Aufhebungsvertrag eine Kündigungsschutzklage erheben?

Ein Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht geht immer mit einem Verzicht auf den Kündigungsschutz, so dass eine Kündigungsschutzklage nicht möglich ist. In einzelnen Fällen kann bei einer Anfechtung des Aufhebungsvertrages eine Weiterbeschäftigung verlangt werden.

Aufhebungsvertrag - Inhalt

Was muss ein Aufhebungsvertrag beinhalten?

Folgende Punkte sind wichtig im Aufhebungsvertrag:

  • Kündigungsfrist
  • Beendigungsgrund (betriebsbedingt, personenbedingt)
  • Höhe und Fälligkeit der Abfindung
  • etwaig noch offene Vergütungsansprüche
  • Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld und etwaige Prämien, Provisionen oder Boni etc.
  • Resturlaub
  • Rückgabe von Firmeneigentum (Dienstwagen, Laptop, Handy, Schlüssel etc.)
  • Zwischen- und Endzeugnis, zumindest sollten die „Noten“ festgelegt werden
  • bezahlte Freistellung
  • nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • betriebliche Altersversorgung


Sprinterklausel

Der Aufhebungsvertrag kann erhebliche arbeitsrechtliche Folgen haben, wenn Sie wichtige Regelungspunkte vergessen. Denn zum Ende des Vertrages wird meistens eine umfassende Abgeltungsklausel vereinbart, mit der dann alle Ansprüche verloren sind, wenn sie wirksam ist.

Welcher Kündigungsgrund sollte angegeben werden?

Wir empfehlen im Aufhebungsvertrag einen betriebsbedingten Grund anzugeben. So ist die Wahrscheinlichkeit auch größer, dass Sie Arbeitslosengeld bekommen.

Muss ich die Kündigungsfrist einhalten?

Nein, wenn Sie etwas Neues haben, nicht. Wenn Sie aber Arbeitslosengeld beantragen wollen, dann sollte die Frist eingehalten werden. In manchen Fällen kann ein ärztliches Attest helfen, aber das sind Einzelfälle und es kann nicht pauschal bejaht werden, dann Sie den Aufhebungsvertrag im Arbeitsverhältnis auch fristlos schließen können.

Aufhebungsvertrag - Abfindung

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Eine Abfindung ist immer freiwillig, damit Sie einem Aufhebungsvertrag zustimmen und er Ihnen diesen schmackhaft machen kann. Der Arbeitgeber “kauft” sich so Ihr “Ja” zur Aufhebung der Arbeitsvertrages.

Haben Sie zum Beispiel Kündigungsschutz, wird sich der Arbeitgeber sich schwer tun Sie wirksam zu kündigen und bietet Ihnen deswegen eine Abfindung an. Kündigungsschutzprozesse sind langwierig und teuer und so kann sich der Arbeitgeber sicher sein, dass er das vermeiden kann.

Wie hoch ist meine Abfindung?

Die Höhe hängt von mehreren Faktoren ab, wie Betriebszugehörigkeit und hypothetische Erfolgsaussichten einer Kündigung. Wir selbst setzen bei Verhandlungen relativ hoch an, denn der Arbeitgeber will Sie ja “loswerden”.  Die Abfindung können Sie im Internet berechnen. Die “normale” Abfindung beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, nach oben sind aber alle Optionen offen. Wie hoch die Abfindung dann auch wird hängt vom Verhandlungsgeschickt ab.

Deswegen empfehlen wir bei Verhandlungen grundsätzlich anwaltliche Vertretung, da wir die Spezialisten für solche Verhandlungen sind. Wir als erfahrene und versierte Fachanwälte können die Bedeutung und das Gewicht der Verhandlungspunkte meist verlässlich einschätzen. So können wir für Sie eine hohe Abfindung erreichen, bei der Sie nichts verschenken.

Aufhebungsvertrag - Arbeitslosengeld

Die Vorraussetzungen, wann Sie dennoch Arbeitslosengeld erhalten er­ge­ben sich aus den Fach­li­chen Wei­sun­gen der Bun­des­agen­tur zum The­ma Ar­beits­lo­sen­geld § 159 SGB III - Ru­hen bei Sperr­zeit, mit de­nen die Bun­des­agen­tur die Ent­schei­dun­gen der Ar­beits­agen­tu­ren am Ge­setz und an der Recht­spre­chung aus­rich­ten und ver­ein­heit­li­chen möch­te (Fach­li­che Wei­sun­gen Ar­beits­lo­sen­geld § 159 SGB III).

Habe ich sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Wenn ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt und dadurch arbeitslos wird, gibt es grundsätzlich auch einen Arbeitslosengeldanspruch. Allerdings kann es sein, dass eine Sperrfrist verhängt wird, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hat oder wenn er durch sein Verhalten den Verlust des Arbeitsplatzes verschuldet hat. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer eine bestimmte Zeit lang auf das Arbeitslosengeld verzichten.

Es ist daher wichtig, sich vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags über die möglichen Konsequenzen für den Bezug von Arbeitslosengeld zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Was muss ich beachten, damit ich keine Sperrzeit bekomme?

Wir können Ihnen zwar nie versprechen, dass Sie keine Sperrzeit erhalten, es gibt jedoch gewissen Vorgaben, die eine Sperrzeit verhindern. So muss der Aufhebungsvertrag geschlossen werden, um eine Kündigung aus betriebsbedingten oder personenbedingten Gründen zu verhindert.

Sie müssen die Kündigungsfrist einhalten, die der Arbeitgeber hat und Sie dürfen keinen besonderen Kündigungsschutz haben. Sofern auch dann die Abfindung nicht höher ist als 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, dann darf keine Sperrzeit verhängt werden. Un­ter die­sen  Vor­aus­set­zun­gen prüfen die So­zi­al­ge­rich­te und die Ar­beits­agen­tu­ren nicht, ob die vom Ar­beit­ge­ber an­ge­droh­te Kündi­gung rechtmäßig ge­we­sen wäre oder nicht.

Was ist, wenn die Abfindung höher ist?

Ist die Abfindung höher, als die “normale” Abfindung, müssten Sie bei der Agentur für Arbeit eine Stellungnahme abgeben. Denn dann prüft die Agentur für Arbeit genauer nach, ob die angedrohte Kündigung rechtmäßig gewesen wäre. Kommt die Agentur für Arbeit zum Ergebnis, dass die angedrohte Kündigung unrechtmäßig gewesen wäre, dann erhalten Sie eine Sperrzeit.

Kann ich die Sperrzeit angreifen?

Sie können Widerspruch gegen den Bescheid der Agentur für Arbeit einreichen und dann Klage, wenn der Widerspruch nicht positiv ausgeht. Auch dabei beraten und unterstützen wir Sie.

Was bedeutet Ruhen des Arbeitslosengeldes?

Wenn Sie bei dem Aufhebungsvertrag nicht die Kündigungsfrist einhalten und eine Abfindung erhalten, dann erhalten Sie vielleicht keine Sperrzeit, die Abfindung wird aber auf die Zeit der Kündigungsfrist angerechnet. Sie sind dann auch nicht krankenversichert.

Wie Sie sehen, warten viele Fallstricke auf Sie, weswegen sich eine Beratung bei unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht immer lohnt. Eine falsche Unterschrift und Sie verlieren alle Ihre Ansprüche.

Haben Sie Fragen zu Aufhebungsverträgen oder anderen arbeitsrechtlichen Themen? Nutzen Sie die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Berlin e.V.

Sie können unter der Nummer 030-610828040 Informationen zu Aufhebungsverträgen sowie zu allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen erhalten. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Berlin stehen Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr zur Verfügung.


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