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Der Aufhebungsvertrag
Laut Arbeitsrecht ist ein Aufhebungsvertrag der einzige Weg, ein ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis zu beenden, ohne dafür an Fristen gebunden zu sein.
Mit einem Aufhebungsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beenden, wobei dann oft auch eine Abfindung vereinbart wird. Da aber ein Aufhebungsvertrag unter Umständen zu einer Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit für das Arbeitslosengeld führen kann, warnen wir vor einer vorschnellen Unterschrift und empfehlen Ihnen immer eine umfassende Beratung.
Aufhebungsvertrag Arbeitsverhältnis
Ein Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis beendet. In einem solchen Vertrag werden die Bedingungen festgelegt, unter denen die Parteien sich einvernehmlich trennen. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie zum Beispiel betriebsbedingte Kündigungen, persönliche Gründe oder auch eine einvernehmliche Trennung aufgrund von Unstimmigkeiten.
Der Aufhebungsvertrag kann also betriebsbedingt geschlossen werden und weil Sie zB keine Kündigung möchten kann mit dem Vertrag einvernehmlich alles vereinbart werden, was über eine Kündigung nicht vereinbart wird.
Inhalt eines Aufhebungsvertrages
Der Aufhebungsvertrag regelt in der Regel die Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie zum Beispiel die Höhe einer Abfindung, den Zeitpunkt des Ausscheidens und eventuelle weitere Vereinbarungen wie etwa ein Zeugnis oder eine Freistellung von der Arbeit. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Aufhebungsvertrag nur wirksam ist, wenn beide Parteien ihn freiwillig und ohne Zwang unterzeichnen.
Insgesamt ist ein Aufhebungsvertrag eine Möglichkeit für beide Seiten, das Arbeitsverhältnis auf faire Weise zu beenden. Es ist jedoch ratsam, sich vor Unterzeichnung eines solchen Vertrags rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Risiken abzuschätzen und seine eigenen Interessen zu wahren.
Vorteile des Aufhebungsvertrages
Für den Arbeitnehmer kann ein Aufhebungsvertrag sowohl Vor- als auch Nachteile haben. Einerseits bietet er die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis auf friedliche Weise zu beenden und eine Abfindung zu erhalten. Sie können Ansprüche regeln, die so im Gesetz nicht verankert sind, wie die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses mit der Note “gut” oder “sehr gut” und einer Abschlussformulierung. Und Sie können ausscheide, ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten, wenn Sie zum Beispiel eine neue Stelle haben.
Für den Arbeitgeber kann ein Aufhebungsvertrag ebenfalls Vorteile bieten, da er so schnell und unkompliziert Personal abbauen kann. Allerdings muss er dabei auch die gesetzlichen Vorgaben beachten und sicherstellen, dass der Vertrag rechtlich korrekt ist.
Nachteile des Aufhebungsvertrages
Andererseits bedeutet dies jedoch auch den Verlust des Arbeitsplatzes und möglicherweise Schwierigkeiten bei der Suche nach einer neuen Anstellung. Der Aufhebungsvertrag hebelt nämlich meistens den Kündigungsschutz aus und ist einmal ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet können Sie selten eine Kündigungsschutzklage erheben. Auch bei der Agentur für Arbeit kann ein Aufhebungsvertrag ein rotes Tuch sein. Der Aufhebungsvertrag und der Arbeitslosengeldanspruch können problematisch sein, aber auch dafür gibt es Vorschriften, die wir gerne mit Ihnen besprechen.
Aufhebungsvertrag und Abfindung berechnen
Da die Abfindung freiwillig ist, haben Sie alle möglichen Optionen die Höhe der Abfindung zu berechnen. Der empfohlene Satz lautet: 1/2 Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung, wobei 1/2 Jahre aufgerundet werden. Sie können aber jederzeit mehr verhandeln, denn wenn der Arbeitgeber Sie “los werden” will, er aber keine Gründe hat, dann können Sie mehr verlangen.
Die “besten” Abfindungen werden meistens verhandelt, wenn der Vorschlag des Aufhebungsvertrages vom Arbeitgeber kommt, denn dann ist klar, dass es sein Ansinnen ist, Sie zu kündigen.
Bitte beachten Sie, dass aber die Höhe der Abfindung Auswirkungen auf Ihren Arbeitslosengeldanspruch haben kann. Der Aufhebungsvertrag und seine arbeitsrechtlichen Folgen dürfen nicht unterschätzt werden.
Aufhebungsvertrag Fristen und Bedingungen
Der Aufhebungsvertrag ist nicht an bestimmte Fristen und Bedingungen geknüpft. Er muss aber formal handschriftlich von beiden Parteien unterzeichnet werden, da er sonst nicht gültig ist. Die Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden, aber die Nichteinhaltung kann zu Konsequenzen beim ALG I Anspruch führen. In nicht wenigen Aufhebungsvereinbarungen wird dem Arbeitnehmer auch eine Widerrufsfrist von in der Regel ein bis drei Tagen gewährt, das ist aber nicht üblich.
Nachdem Sie den Vertrag unterschrieben haben, müssen Sie sich unverzüglich bzw. innerhalb von drei Tagen arbeitssuchend melden, wenn die Kündigungsfrist kürzer als drei Monate ist.
Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeldanspruch
Meistens geben Arbeitnehmer*innen nicht wirklich freiwillig das Arbeitsverhältnis auf und begeben sich in die Arbeitslosigkeit.
Um eine Sperrzeit zu vermeiden können Sie medizinische Gründe angeben, wie BurnOut oder andere Gründe, die die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einem Aufhebungsvertrag notwendig machen, dann erhalten Sie in den wenigsten Fällen eine Sperrzeit. Am Besten lassen Sie sich das von Ihrem Arzt bestätigen.
Kann es auch passieren, dass eine Umstrukturierung im Unternehmen stattfindet und Sie womöglich betriebsbedingt gekündigt werden, dann können Sie auch einen Aufhebungsvertrag schließen und es darf keine Sperrzeit auferlegt werden.
In den meisten Fällen ist es wichtig, dass Sie die Kündigungsfrist einhalten. Geben Sie mit dem Aufhebungsvertrag auch Ihren Kündigungsschutz auf (Schwangerschaft, Elternzeit, Betriebsrat), dann ist auch Vorsicht geboten.
Aufhebung des Aufhebungsvertrages
Einmal unterzeichnet, ist es sehr schwierig davon loszukommen. Unter bestimmten strengen Voraussetzungen können Sie den vertrag anfechten oder davon zurücktreten (fehlender Zahlung). Hat Sie z. B. der Arbeitgeber widerrechtlich bedroht, dann kann sich daraus ein Anfechtungsgrund ergeben. Wann diese der Fall ist besprechen Sie gerne mit uns.
Insgesamt ist ein Aufhebungsvertrag eine Möglichkeit für beide Seiten, das Arbeitsverhältnis auf faire Weise zu beenden. Es ist jedoch ratsam, sich vor Unterzeichnung eines solchen Vertrags rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Risiken abzuschätzen und seine eigenen Interessen zu wahren.
Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Berlin e.V.
Unter der Nummer 030-610828040 bekommen Sie Auskunft zum Thema "Aufhebungsverträge" und auch zu allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Berlin sind von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr für Sie erreichbar.
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