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Arbeitsvertrag prüfen lassen in Berlin: Wann lohnt sich eine Beratung?

Egal ob befristet oder unbefristet, so prüfen Sie Ihren Vertrag richtig!

Dazu müssen Sie die Kündigungsklauseln verstehen und Fristen kennen. Wenn Ihre Rechte auf dem Prüfstand stehen, geht es um Vergütung und Boni, Arbeitszeit und Urlaub, Nebenjob und Wettbewerbsverbot sowie die Fragen, was erlaubt ist und was im Vertrag nicht fehlen darf. Um Fehler im Arbeitsvertrag sicher auszuschließen, empfiehlt sich eine Vertragsprüfung durch unsere Fachanwälte in Berlin. Bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin können Sie Ihren Arbeitsvertrag frühzeitig analysieren lassen. Dafür lohnt es sich, Mitglied zu werden, denn der Mitgliedsbeitrag kostet nur 49 € pro Kalenderjahr und Vereinsmitglieder erhalten die Leistungen, ohne dafür zu zahlen.

Befristung und Vertragsdauer

Jede Befristung eines Arbeitsverhältnisses benötigt einen Sachgrund, der diese rechtfertigt. Sogenannte Kettenverträge, sprich Mehrfachbefristungen sind oft unzulässig, denn die Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. In einem befristeten Arbeitsvertrag muss ein Ablaufdatum stehen, das heißt, es muss ein klarer Endzeitpunkt genannt werden. Stellt sich ein unbefristeter Arbeitsvertrag hinsichtlich seiner Befristung als unwirksam heraus, ist die unmittelbare Rechtsfolge, dass er sofort als unbefristetes Arbeitsverhältnis gilt und nur noch durch eine Kündigung beendet werden kann.

Klauseln zu Kündigung und Probezeit

In vielerlei Hinsicht gelten für unbefristete Arbeitsverträge dieselben Regeln wie für befristete. Auch befristete Arbeitsverträge können mit einer Probezeit versehen werden. Die Dauer der Probezeit beträgt auch hier maximal sechs Monate, sie muss jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur Vertragsdauer stehen. Falls ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden soll, bedarf es einer entsprechenden Klausel im Arbeitsvertrag, die die Möglichkeit einräumt oder es muss ein wichtiger Grund vorliegen. Der Kündigungsgrund muss dann auch angegeben werden. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist oder gegebenenfalls die vertragliche. Der Kündigungsschutz gilt, wie bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag, ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit.

Vergütung und Arbeitszeiten

Ein Arbeitsvertrag sollte leicht verständlich sein. Dazu gehört eine klar geregelte Lohnhöhe. Die gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn müssen eingehalten werden. Die Tarifbindung muss beachtet werden, den in der Regel hat der Tarifvertrag Vorrang. Ebenso sind für etwaige Überstunden genaue Regelungen notwendig. Falls der Arbeitsvertrag Gleitzeit einräumt, müssen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung enthalten sein.



Urlaubsregelungen und Sonderleistungen

Hinsichtlich der Urlaubstage beträgt der Mindestanspruch 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche oder 24 Tage bei einer Sechs-Tage-Woche. Wird der Resturlaub eines Jahres erst im Folgejahr genommen, ist eine fristgerechte Nutzung erforderlich, das heißt, der Resturlaub muss bis zum 31. März genommen werden. Bei bestimmten Anlässen können Arbeitnehmer Sonderurlaub beanspruchen, zum Beispiel für die eigene Hochzeit, die Geburt eines Kindes, Todesfälle in der Familie, Umzüge aus beruflichen Gründen und wichtige Arzttermine. Die Bedingungen für den Erhalt von Boni und Sonderzahlungen müssen klar definiert werden. Insbesondere das Weihnachtsgeld muss im Arbeitsvertrag ausgewiesen sein, denn einen gesetzlichen Anspruch gibt es darauf nicht.

Wettbewerbsverbot und Nebenjobs

Wird im Arbeitsvertrag ein Wettbewerbsverbot festgeschrieben, gilt ein Transparenzgebot und alles muss klar geregelt sein. So muss die Höhe der Karenzentschädigung benannt werden. Dabei handelt es sich um eine Pflichtzahlung bei einem nachvertraglichen Tätigkeitsverbot. Dessen Dauer darf maximal zwei Jahre betragen, eine längere Zeit ist unzulässig. Für Nebentätigkeiten können im Arbeitsvertrag Einschränkungen festgelegt und eine Meldepflicht vereinbart werden. Damit soll der Arbeitgeber prüfen können, dass es keinen Interessenkonflikt mit dem Hauptjob gibt.

Kurze Frage - Schnelle Antwort

Was kostet es, einen Arbeitsvertrag prüfen zu lassen? Wie viel kostet eine Vertragsprüfung? - Bei einer Vertragsprüfung und Beratung beträgt die Beratungsgebühr in der Regel 190 Euro. Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin können Arbeitsverträge von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht kostenlos prüfen lassen. Der Mitgliedsbeitrag in unserem starken Verein kostet nur 49 € pro Kalenderjahr.

Wer überprüft einen Arbeitsvertrag? Wo kann man einen Arbeitsvertrag überprüfen lassen? Wer kontrolliert den Arbeitsvertrag? - Am besten lässt man einen Arbeitsvertrag von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, bevor man ihn unterzeichnet.

Was sollte nicht im Arbeitsvertrag stehen? Wann ist ein Arbeitsvertrag ungültig? - Im Arbeitsvertrag sollten keine Klauseln stehen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder sittenwidrig sind, sonst ist er ungültig.

Wer darf einen Arbeitsvertrag einsehen? Ist ein Arbeitsvertrag geheim? - Aus Gründen des Datenschutzes dürfen nur Vorgesetzte oder von diesen Befugte Einsicht in den Arbeitsvertrag nehmen.

Kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag einfach gekündigt werden? - Ja, ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann aus betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Gründen gekündigt werden.

Welche Nachteile hat ein befristeter Arbeitsvertrag? - Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen haben wenig Planungssicherheit und müssen viele Nachteile in Kauf nehmen, zum Beispiel ist es schwieriger eine Wohnung zu mieten oder einen Konsumentenkredit zu bekommen.

Wie lange habe ich Zeit, einen Vertrag zu prüfen? - Es gibt keine gesetzliche Frist, aber zu lange sollte man den Arbeitgeber nicht warten lassen, zumindest nicht länger als zwei Wochen.

Bevor Sie einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben wollen oder Fragen zu einem anderen arbeitsrechtlichen Thema haben, rufen Sie uns gerne an. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Rufnummer 030-610828040.

ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!


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