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Kündigung wegen Quarantäne

Was bedeutet Quarantäne in Zeiten von Corona?

Als Quarantäne bezeichnet man die vom Gesundheitsamt angeordnete, zeitlich befristete Maßnahme, beispielsweise aufgrund der Corona-Pandemie und bezweckt mit dieser den Infektionsschutz der Bevölkerung, indem die Ausbreitung des Virus gebremst wird. Eine Quarantäne wird auf diejenigen angewandt, welche in Kontakt mit einer positiv auf den Coronavirus getesteten Person standen. Alle Menschen, bei denen eine Infektion mit Covid-20 feststeht, also bei denen diese anhand eines Corona-Antigen-Schnelltests beziehungsweise mittels eines PCR-Tests nachgewiesen wurde, müssen in häusliche Isolierung sowie bei Problemen in einem Krankenhaus isoliert werden.

Die Corona-Pandemie

Das Corona-Virus wird ebenso SARS-CoV-2 oder COVID-19 genannt und überrollt die Welt in Wellen, dabei tauchen immer neue Varianten des Virus auf. Es ist derzeit noch nicht abzusehen, wie lange wir uns mit dem Corona-Virus und dessen Folgen auf das Arbeitsleben befassen müssen. Zum Höhepunkt der Corona-Ausbreitung meldeten zahlreiche Unternehmen Kurzarbeit an, während andere kurzerhand Kündigungen ausgesprochen haben. Die Frage, ob und inwiefern das rechtens war, kann eindeutig mit einem Nein beantwortet werden, da Corona zwar einen Ausnahmezustand, jedoch keine Veränderungen des Arbeitsrechts zur Folge hatte.

Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber

Immer wenn sich ein Unternehmen von einem Angestellten verabschieden möchte, müssen eine ganze Reihe von arbeitsrechtlichen Bedingungen erfüllt sein, damit eine ordentliche Kündigung auch wirksam werden kann. Zuerst muss diesbezüglich regelkonforme Kündigung der Kündigung erfolgen, das heißt, die Schriftform ist dafür zwingend erforderlich und das Kündigungsschreiben muss dem zu Kündigenden tatsächlich zugehen. 

Außerdem ist die geltende Kündigungsfrist einzuhalten, es darf kein Nichtigkeitsgrund, laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder des Bürgerlichen Gesetzbuches, vorliegen und eine ordentliche Kündigung, darf keinesfalls durch ein Gesetz oder eine Betriebsvereinbarung, den Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden. Gleicherweise muss ein betriebsbedingter, verhaltensbedingter oder personenbedingter Grund für eine Kündigung bestehen, um eine solche sozial zu begründen.



Kann einem der Arbeitgeber wegen Quarantäne kündigen?

Im vorherigen Abschnitt ist dargelegt, was für Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Angestellten ordentlich kündigen zu können. Jetzt stellt sich die Frage, ob und welchen Kündigungsgrund eine Quarantäne verursachen könnte. Eine betriebsbedingte Kündigung fällt selbstverständlich zweifellos aus, denn das Verschwinden eines Arbeitsplatzes in Zusammenhang mit einer Quarantäne ist schlechthin nicht plausibel Genauso ist eine personenbedingte Kündigung nicht durchführbar, da zwar eine Person von der Quarantänemaßnahme betroffen ist, jedoch lediglich temporär befristet, was die rechtliche Wirksamkeit einer solchen Entlassung faktisch ausschließt. 

Folgerichtig bleibt nur die verhaltensbedingte Kündigung übrig, aber nicht, weil sich ein Mitarbeiter in Quarantäne gebracht hat. Eher könnte eine Missachtung der behördlichen Anordnung, also die Nichteinhaltung der angeordneten Quarantäne, zu einer Abmahnung und im Falle einer Wiederholung überdies zu einer Kündigung des Arbeitnehmers führen. Um es so klar wie möglich festzuhalten, ein Mitarbeiter, der sich in eine Quarantänemaßnahme begibt, kann deshalb in keinem Fall gekündigt werden.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Berlin e.V.

Unter der Nummer 030-610828040 bekommen Sie Auskunft zum Thema "Quarantäne beziehungsweise Quarantäne als Kündigungsgrund" und auch zu allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Berlin sind von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr für Sie erreichbar.


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