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Das Arbeitsrecht in der Corona-Krise
Die Corona-Pandemie
Das Corona-Virus wird ebenso als COVID-19 oder SARS-CoV-2 bezeichnet und überrollt die Welt in Wellen, dabei tauchen immer neue Varianten des Virus auf. Es ist im Augenblick kaum zu prognostizieren, wie lange wir uns mit dem Coronavirus und dessen Folgen auf das Berufsleben befassen müssen. Zum Höhepunkt der Corona-Krise meldeten viele Betriebe Kurzarbeit an, während andere kurzerhand Kündigungen ausgesprochen haben. Die Frage, inwieweit das rechtens war, kann eindeutig mit einem Nein beantwortet werden, da Corona zwar einen Ausnahmezustand, aber keine Veränderungen des Arbeitsrechts ausgelöst hat.
Die Corona-Krise im Arbeitsrecht
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie schwierig die Herausforderungen für die Arbeitsvertragsparteien sind, gerade weil im Verlauf der Pandemie nahezu täglich neue arbeitsrechtliche Fragen aufgetaucht sind. Das hat vor allem auf Seiten der Arbeitnehmer zu Verunsicherungen geführt, die auch das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber aus verschiedenen Gründen erheblich belasteten. Das lag auch daran, dass vor allem die Arbeitnehmer gezwungen waren, sich den immer neuen Erfordernissen der Corona-Pandemie zu stellen, was ihnen zahlreiche Anpassungen im Rahmen betrieblicher Abläufe abverlangte und zu Konflikten mit den Arbeitgebern führte.
Corona - Probleme und Widersprüche an einem Beispiel
Mit der Corona-Krise rückten viele vorher wenig beachtete Probleme plötzlich in den arbeitsrechtlichen Fokus von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Sehr schnell musste auf immer neue Gefährdungsbeurteilungen reagiert werden, so mussten für viele in der Öffentlichkeit tätige Beschäftigte Schutzausrüstungen wie Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe und Schutzanzüge organisiert werden. Diese waren zu Beginn der Corona-Pandemie teuer und vor allem äußerst knapp, manche Mitarbeiter weigerten sich, Schutzausrüstung zu benutzen, andere verweigerten es, ohne diese zu arbeiten. Es war eine schwierige Aufgabe, diese der rasanten Entwicklung geschuldeten Widersprüche zu kommunizieren, weil das, was vor ein paar Tagen noch richtig war, einmal nicht mehr galt. Die dadurch verursachte Verunsicherung führte geradezu zwangsläufig zu einem Verlust der Vertrauensbasis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Arbeitsrechtliche Auswirkung der Coronapandemie
Doch auch viele andere Bereiche des Arbeitsrechts wurden von der Corona-Pandemie erheblich beeinflusst. Sobald wegen der Corona-Krise ein Personalnotstand auftrat, mussten bewilligte Urlaubsanträge widerrufen werden und für einige Berufsgruppen wurden sogar Urlaubssperren angeordnet. In wenig ausgelasteten Betrieben musste dagegen zum Abbau von Überstunden angeordnet werden, bei allen bereits genehmigten Dienstplänen war das allerdings nicht machbar, weil damit schon ein Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung vorlag. Wurde für einen Mitarbeiter eine Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz angeordnet, musste dessen Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen eine Entschädigung in Höhe des Nettolohns entrichten. Die Einführung von Kurzarbeit wurde vom Gesetzgeber zwar erheblich vereinfacht, aber dennoch musste von jedem einzelnen Mitarbeiter die Zustimmung dafür eingeholt werden.
Weitere mit der Coronapandemie einhergehende Probleme
In zahlreichen Firmen wurden Notfallpläne erstellt, die unter anderem eine Umstellung vom Dreischicht- auf ein Zweischichtsystem vorsahen, was die Arbeitszeit von acht auf zwölf Stunden pro Schicht erhöht hätte. Die Arbeitsabläufe vieler Firmen mussten neu organisiert werden, mit dem Ziel, die Dauer der Kontakte zwischen einzelnen Kollegen und Kunden soweit es geht zu reduzieren. Die Umstellung des Schichtsystems und die Neugestaltung der Arbeitsabläufe waren grundsätzlich nur unter Einbeziehung und Zustimmung der jeweiligen Betriebsräte möglich. Das Thema Homeoffice birgt ein erhebliches Potential für Konflikte mit dem Arbeitgeber, denn dieser muss die Rahmenbedingungen sicherstellen. Dazu gehört die Einhaltung von Bestimmungen des Datenschutzes und des Arbeitsschutzes ebenso wie die Übernahme der Kosten für Strom und Telekommunikation.
Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Berlin e.V.
Unter der Nummer 030-610828040 bekommen Sie Auskunft zum Thema "Corona-Krise im Arbeitsrecht" und auch zu allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Berlin sind von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr für Sie erreichbar.
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