- Kostenfreie Rechtsberatung
- Schnelle Termine
- Soforthilfe
- Anwälte für Arbeitsrecht
- Arbeitsschutz
Wo kann ich mein Arbeitszeugnis prüfen lassen?
Fachanwälte für Arbeitsrecht überprüfen das Arbeitszeugnis Berliner Arbeitnehmer
Für eine Zeugnisprüfung, also um die wichtigsten Inhalte im Blick zu behalten und typische Fehler im Arbeitszeugnis zu erkennen, benötigt es echte Experten. Sie erkennen fehlerhafte Zeugnisse und wissen um die rechtlichen Grundlagen für ein korrektes Arbeitszeugnis. Die üblichen Anlaufstellen zur Prüfung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses respektive eines Zwischenzeugnisses sind:
- Online-Dienste: Digitale Plattformen für Zeugnisprüfung
- Bildungswerke/VHS: Prüfungshilfen durch Seminare
- Gewerkschaften: Unterstützung und Prüfung nur für Mitglieder
- Personalberater: Analyse durch HR-Experten
- Fachanwälte für Arbeitsrecht: professionelle arbeitsrechtliche Beratung
Doch worauf kommt es bei der Zeugnisprüfung überhaupt an?
Die Zeugnisart
Das einfache Arbeitszeugnis ist wenig detailliert und beschränkt sich auf Angaben zur Person des Arbeitnehmers und die Art seiner Beschäftigung. Hingegen enthält ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausführliche Bewertungen der Leistungen und des Verhaltens des Beschäftigten. Durch die darin geforderten Pflichtangaben soll sichergestellt werden, dass alle grundlegenden Informationen enthalten sind. Das Zeugnis muss angemessen sein, das heißt, es muss geprüft werden, ob die Zeugnisart zum Jobprofil passt. Letztlich muss der Arbeitgeber den Wunsch des Arbeitnehmers nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis entsprechen, da einfache Arbeitszeugnisse für zukünftige Bewerbungen keinen Wert mehr haben.
Inhaltliche Vollständigkeit
Die Aufgabenbereiche müssen mit allen wichtigen Tätigkeitsfelder detailliert dargestellt sein. Sehr gut ist die Erwähnung von erzielten Leistungen und erfolgreichen Projekten. Die Position des Beurteilten muss durch die Angabe der genauen Jobbezeichnung und die Hierarchiestufe deutlich gemacht werden. Selbstverständlich sind exakte Zeitangaben über den Beginn und das Ende der Beschäftigung sowie die in dieser Zeit absolvierten Fort- und Weiterbildungen notwendig.
Formulierungen
Immer wieder ist im Zusammenhang mit qualifizierten Arbeitszeugnissen von in Geheimcodes versteckten Botschaften die Rede. Das ist grundsätzlich Unsinn. Was es tatsächlich gibt, ist eine eigenartig klingende Zeugnissprache. Sie ist aus einem Dilemma entstanden. Denn zum einen muss das Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß sein, aber zum anderen muss es so formuliert sein, dass es den Arbeitnehmer bei der zukünftigen Jobsuche nicht behindert. Deshalb wurden für die Beschreibungen der Leistungen und des Verhaltens spezifische, positive Formulierungen ohne Doppeldeutigkeiten entwickelt, die indirekte Hinweise auf Schwächen oder Konflikte vermeiden. Gut ist es, wenn das Arbeitszeugnis mit einer Schlussformel endet, die Anerkennung und Bedauern über das Ausscheiden zum Ausdruck bringt.
Rechtskonformität
Eine wohlwollende Beschreibung des Arbeitnehmers ist die grundlegende Voraussetzung für die Rechtskonformität des Arbeitszeugnisses. Das heißt, dieses Personaldokument muss positiv formuliert sein, ohne unwahre Angaben zu enthalten. Daneben verlangt der Gleichbehandlungsgrundsatz, dass sich im Zeugnis keine Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität findet.
Das Recht auf ein Arbeitszeugnis ist nicht unbegrenzt, sondern endet laut Rechtsprechung drei Jahre nachdem das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Ist das Arbeitszeugnis nicht angemessen, haben die Arbeitnehmer einen Korrekturanspruch, also die Möglichkeit, das fehlerhafte Zeugnis zu reklamieren.
Sprachliche Korrektheit und Formvorschriften
Da ist zunächst die Rechtschreibung. Das Arbeitszeugnis muss in fehlerfreier Orthografie verfasst sein und sollte sich durch eine grammatikalisch korrekte und verständliche Satzstruktur auszeichnen. Eine professionelle und höfliche Ausdrucksweise, der Verzicht auf
unnötig komplizierte Formulierungen sowie eine einheitliche Sprache und Formatierung im gesamten Zeugnis ist eine unverzichtbare Forderung an qualifizierte Arbeitszeugnisse. Zuletzt gilt es als selbstverständlich, dass das Zeugnis auf sauberes, einwandfreies DIN-A4-Papier gedruckt wird.
Kurze Frage, schnelle Antwort
Was kostet es, ein Arbeitszeugnis prüfen zu lassen? - Stundensätze von bis zu 160 Euro sind häufig anzutreffen.
Wie kann ich mein Arbeitszeugnis korrigieren lassen? - Mit einer Zeugnisberichtigungsklage beim Arbeitsgericht Berlin.
Wie finde ich heraus, ob mein Arbeitszeugnis gut ist? - Es ist gut, wenn die Tätigkeiten ausführlich beschrieben sind, es die Gesamtnote gut oder besser aufweist, ein überzeugender Kündigungsgrund aufgeführt ist, alles Gute und Erfolg für die Zukunft gewünscht wird, etwas Positives besonders hervorgehoben wird und Einzelnoten nicht oder kaum von der Gesamtnote abweichen.
Wie lange kann man ein Arbeitszeugnis korrigieren lassen? - In der Rechtsprechung geht man von etwa sechs Monaten aus.
Was kann man tun, wenn man mit dem Arbeitszeugnis nicht einverstanden ist? - Arbeitgeber um Nachbesserung bitten, ansonsten Zeugniskorrekturklage einlegen.
Wer überprüft ein Arbeitszeugnis? - Idealerweise ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wenn Sie Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis prüfen lassen wollen oder Fragen zu einem arbeitsrechtlichen Thema haben, rufen Sie uns gerne an. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Rufnummer 030-610828040.
ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
Weitere interessante Artikel aus dem Arbeitsrecht:
Fragen und Antworten zum Thema Abfindung
Wie viel Abfindung steht mir zu? Wann hat jemand das Recht auf eine Abfindung? Wie wird die Höhe der Abfindung berechnet? Wann wird eine Abfindung...
Kündigung im Arbeitsrecht Berlin
Falls eine Vertragspartei einen Arbeitsvertrag nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist oder und unmittelbar beenden möchte, kann der...
Fragen und Antworten zum Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld, umgangssprachlich auch Arbeitslosengeld I genannt, erhalten Arbeitnehmer nach Eintritt in die Arbeitslosigkeit für eine befristete Zeit...
Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.
030-610828040



