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Fragen und Antworten zum Arbeitszeugnis

Für viele ist das Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht wichtig, andere Branchen schauen da nicht mehr drauf.

Vor allem im öffentlichen Dienst wird bei Bewerbungen die Vorlage der Zeugnisse verlangt, damit eine korrekte Eingruppierung vorgenommen werden kann. Dennoch gibt es noch Branchen, in denen das Arbeitszeugnis sehr wichtig ist und auf die wichtigsten Fragen wollen wir hier eingehen.

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Nach § 109 Abs. 1 GewO haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf die Erteilung eines einfaches Arbeitszeugnisses, auf Verlangen müssen Arbeitgeber*innen das Zeugnis als qualifiziertes Zeugnis erteilen. Dies gilt für Praktikant*innen und Auszubildende ebenso wie für leitende Angestellte.

Der Anspruch entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also auch schon mit Ausspruch der Kündigung, damit Sie sich weiterbewerben können.

Gibt es eine Frist, die ich einhalten muss?

Der Anspruch richtet sich nach der allgemeinen Verjährung nach §§ 199 BGB, d.h. der Anspruch auf Zeugniserteilung verjährt in drei Jahren. In Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen finden sich aber auch Ausschlussfristen, nach denen Arbeitnehmer*innen Ansprüche innerhalb von drei Monaten geltend machen müssen. Da diese - zumindest in den Arbeitsverträgen - nicht immer wirksam sind, lohnt sich mit unsere Hilfe ein Blick in Ihren Arbeitsvertrag.

Bitte beachten Sie auch, dass Ansprüche auf das Arbeitszeugnis vorab der Verjährung auch verwirken können, das BAG gibt dazu einen Zeitraum von 6-9 Monaten je nach Einzelfall vor.


Der Aufbau und Inhalt des qualifizierten Arbeitszeugnisses

Was ist ein einfaches Zeugnis?

Beim einfachen Zeugnis werden die Art des Arbeitsverhältnisses und dessen Dauer bestätigt. Das Zeugnis enthält eine Übersicht Ihrer Aufgaben und enthält nur Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit.

Was ist ein qualifiziertes Zeugnis?

Bei einem qualifizierten Zeugnis sind zudem noch die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers zu beschreiben und zu beurteilen. Hierbei werden in der Regel Angaben zur Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und zum beruflichen Engagement sowie zu beruflichen Erfolgen gemacht. Das Zeugnis muss notwendigerweise eine zusammenfassende Beurteilung der Leistung enthalten, die keine unbegrenzte Vielfalt erlaubt.

Wer muss mein Zeugnis unterschreiben?

Grundsätzlich Arbeitgeber*innen aber auch Vertreter*innen sind möglich, wie z. B. direkte Vorgesetzte oder die Personalabteilung.

Welche Form muss das Zeugnis haben?

Bitte beachten Sie, dass das Arbeitszeugnis eine Urkunde und kein Brief ist, d. h. es muss auf Firmenpapier verfasst sein, Ort und Datum enthalten und eigenhändig unterschrieben sein. Es darf keinen Flecken, Rechtschreib- und/oder Grammatikfehler oder auch starke Knicke haben.

Inhaltlich gibt es bestimmte Vorgaben beim Aufbau der Zeugnisses, die eingehalten werden müssen. Es gibt bei Arbeitszeugnissen viele rechtliche Anforderungen, die es alle zu beachten gibt. Dazu können Sie gerne im Rahmen einer Beratung mit unseren Rechtsanwält*innen sprechen, wir kennen uns Bestens aus.

Der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

Habe ich Anspruch auf eine bestimmte Note?

Das Gesetz sagt, dass das Zeugnis qualifiziert und berufsfördernd sein muss. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesarbeitsgericht, was die Note betrifft.

Dreh- und Angelpunkt der fünfstufigen Notenskala ist die Note „befriedigend“, die der mittleren Bewertung einer vollauf durchschnittlich Leistung entspricht. Arbeitnehmer*innen sind dann in der Beweispflicht, dass die Leistung und das Verhalten einer überdurchschnittlichen Note entsprachen. Dahingehend schlagen wir Ihnen vor nach einer gewissen Zeit eine Zwischenbewertung anzufragen. Die Arbeitszeugnis Formulierungen überprüfen wir natürlich auch für Sie.



Verfassen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses und Entschlüsseln von Geheimcodes

Darf ich mein Zeugnis selbst schreiben?

Die Formulierung des Zeugnisses steht im pflichtgemäßen Ermessen von Arbeitgeber*innen. Diese sind in den Entscheidungen frei, welche Formulierungen erfolgen und welche positiven oder negativen Leistungen hervorgehoben werden sollen.

Was ist ein Zeugniscode?

Das sind Zeugnisformulierungen von Arbeitgeber*innen, die für Sie auf den ersten Blick nicht klar als Kritik oder Ähnliches wirken. Sie haben Anspruch darauf, dass das Arbeitszeugnis frei von Geheimsprache ist.  Die Arbeitszeugnis Codes und Geheimcodes sind also nicht zulässig. Ob in Ihrem Zeugnis Codes benutzt werden, können wir für Sie überprüfen, rufen Sie uns gerne an.

Haben Sie Beispiele für Geheimcodes?

Text: „Sie hatte Gelegenheit, sich das notwendige Wissen anzueignen.

Bedeutung: Sie nutzte die Gelegenheit aber nicht.

Text: “Er trat sowohl innerhalb wie auch außerhalb unseres Unternehmens engagiert für die Interessen der Arbeitnehmer auf.”

Bedeutung: “Der Mitarbeiter hat eine Betriebsratstätigkeit ausgeführt (unzulässige Formulierung).”

Welche Bewertungspunkte gehören ins Arbeitszeugnis?

Um ein Arbeitszeugnis zu bewerten und damit Ihre Arbeitsleistung müssen bestimmte Bewertungskriterien enthalten sein.

Bei der Leistungsbewertung ist folgendes zu bewerten:

  • Arbeitsbereitschaft,
  • Arbeitsbefähigung,
  • Arbeitsweise (Arbeitsgüte, Zuverlässigkeit, Verhandlungsgeschick, Arbeitstempo)
  • Arbeitserfolge

Im Anschluss folgt die Verhaltensbeurteilung, die dann die Vorgesetzen, Kolleg*innen, Mitarbeiter*innen, Dritte (Kunden, Geschäftspartner*innen etc.) einschließt.


Bekommen ich von Ihnen ein Muster für mein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis Muster erhalten Sie von uns nicht, da es etliche Einzelheiten zu berücksichtigen gibt. Jedoch überprüfen wir Ihr Arbeitszeugnis und geben Ihnen Hilfestellung bei kleinen Umformulierungen.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Berlin e.V.

Unter der Nummer 030-610828040 bekommen Sie Auskunft zum Thema "Qualifiziertes Arbeitszeugnis" und auch zu allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Berlin sind von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr für Sie erreichbar.


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