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15.01.2021: Steuererleichterung in der Coronakrise

Liebe Arbeitnehmer, wir hatten Sie bereits in unserem Artikel Kosten im Home-Office (LINK) darauf aufmerksam gemacht, dass nicht alle Kosten im Homeoffice über den Arbeitgeber erstattbar sind. Nunmehr hat der Bundestag auch die steuerrechtlichen Aspekte des Homeoffice und noch vielen weiteren Aspekten in der Corona-Krise in Angriff genommen und den Weg für die steuerliche Pauschale freigemacht.

1. Pauschale für Homeoffice

Die Arbeitnehmer sollen nun 2020 und 2021 bis zu fünf Euro pro Tag von der Steuer absetzen können, um die Mehrbelastungen auszugleichen. Die Höchstdauer sind 120 Tage und somit bis zum 600,- €. Bitte beachten Sie aber, dass das Finanzamt bereits pauschal 1000 € als Werbungskosten bei der Steuererklärung angesetzt werden. Diese Pauschale muss überschritten sein, damit der Arbeitnehmer mehr als 1000,- € absetzen kann. Nur wer mit den Werbungskosten inklusive Homeoffice-Pauschale diesen Betrag übersteigt wird entlastet.

Ein festes Arbeitszimmer ist keine Voraussetzung mehr, sofern Sie also auch am Küchentisch arbeiten, können Sie fünf Euro am Tag absetzen. Übernimmt auch der Arbeitgeber die Kosten für Schreibtisch, Drucker etc. nicht, kann man auch diese Kosten als Werbungskosten absetzen.

Tipp von uns:
Lassen Sie sich dennoch die Tätigkeit im Homeoffice bestätigen, um diese Bestätigung beim Finanzamt vorzulegen. 

2. Kurzarbeit

Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld erhalten, ist dieser nunmehr bis Ende 2021 ebenfalls steuerfrei. Machen Sie Ihren Arbeitgeber darauf aufmerksam, um einen eventuellen Zuschuss zu erhalten. 

3. Sonderzahlungen in der Corona-Krise

Die Steuerbefreiung für Sonderzahlungen wegen besonderer Belastungen in der Krise wird bis Juni 2021 verlängert und betrifft insbesondere den Corona-Bonus für Pflegerinnen und Pfleger. 

Sie sehen liebe Arbeitnehmer, gewisse Steuerbefreiungen kommen Ihnen zugute. Wir von der ArbeitnehmerHilfe sind zwar nur ausschließlich bei arbeitsrechtlichen Themen für Sie da, informieren Sie aber gerne über die Vorteile, die Sie als Arbeitnehmer haben. Werden Sie gerne bei uns Mitglied!



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Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

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Termin Arbeitsrechtsberatung:
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