Corona Hotline ++ Coronavirus ++ Arbeitsrecht Berlin ++ Anwalt Arbeitsrecht Berlin ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Berlin ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Kündigung ++ Abfindung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Stellenabbau bei easyJet

Liebe Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, jetzt hat es auch EASYJET getroffen. Für den Standort Berlin, wurde von EASYJET angekündigt, dass die Flotte drastisch reduziert wird. Insofern nehmen wir an, dass derzeit Verhandlungen mit dem Betriebsrat stattfinden.

Aber auch hier ist zu sagen, dass diese Kündigung nicht ganz so einfach ist. Trotz Stellenabbau muss EASYJET die Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes einhalten. Bei solchen Massenentlassungen gilt es vor allem eine Massenentlassungsanzeige bei der Arbeitsagentur zu machen. Ferner ist der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat gehalten einen angemessenen Interessenausgleich bzw. Sozialplan zu erstellen.

Die Massenentlassungsanzeige ist eine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für diese Kündigung. Liegt eine solche Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit nicht oder nicht ordnungsgemäß vor, so ist die gesamte Kündigung unwirksam. Dabei kommt es weder auf die Kündigungsgründe an noch auf die Sozialpläne.

Des Weiteren denken viele Arbeitnehmer, dass bei betriebsbedingten Kündigungen mit vorliegendem Sozialplan kaum Chancen auf eine höhere Abfindung bestehen. Dies ist grundsätzlich, aber nicht so richtig. Es können auch hier sowohl formelle wie auch materielle Fehler bei der Kündigung gemacht werden, die man im Rahmen einer Kündigungsschutzklage geltend machen kann.

Auch Fehler am Sozialplan selbst können im Rahmen der Klage gerügt werden. Solche Fehler zum Beispiel sind Fehler in der Sozialauswahl oder beim Zustandekommen des Sozialplans. Was auch noch wichtig ist für sie Liebe Arbeitnehmer ist Folgendes: Trotz Sozialplan muss Ihnen eine freie und gleichwertige Stelle im Betrieb angeboten werden. Gibt es diese Stelle nicht, kann erst dann eine Kündigung ausgesprochen werden.

Wie Sie sehen, können auch bei betriebsbedingten Kündigungen, die durch einen Sozialplan abgedeckt sind Fehler passieren. Da sie nur drei Wochen Zeit haben, um Kündigungsschutzklage einzureichen, empfiehlt es sich immer auch diese Kündigungen von einem Rechts- und/oder Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. 

Werden sie also so schnell wie möglich bei uns Mitglied und vereinbaren Sie einen kostenfreien Beratungstermin bei unseren Rechts- und/oder Fachanwälten für Arbeitsrecht. Wir unterstützen Sie bei der Erlangung einer höheren Abfindung und überprüfen die Erfolgsaussichten ihrer Klage.



Sind Sie vom Stellenabbau bei easJet betroffen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

030-610828040

Termin Arbeitsrechtsberatung:
030-610828040

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Kantstr. 150
10623 Berlin

Corona Hotline ++ Coronavirus ++ Anwalt Arbeitsrecht Berlin ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht Berlin ++ Arbeitsrecht ++ Berlin ++ Kündigung ++ Abfindung ++ Beratung Arbeitsrecht