Corona Hotline ++ Coronavirus ++ Arbeitsrecht Berlin ++ Anwalt Arbeitsrecht Berlin ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Berlin ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Kündigung ++ Abfindung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

12.08.2019: Warum eine Rechtschutzversicherung, liebe Berliner?

Bereits in unserem Artikel „Zahle ich meinen Anwalt selbst?“ haben wir Ihnen die Kostentragungsregelung des § 12a ArbGG aufgezeigt. Diese besagt, dass im Verfahren der ersten Instanz (Arbeitsgericht) jede Partei die Anwaltskosten selbst trägt. Dies beinhaltet sowohl die gerichtlichen Anwaltskosten wie auch die außergerichtlichen. 

Sie können sich vor den Arbeitsgerichten zwar auch ohne Anwalt „selbst vertreten“, doch ein Rechts- und Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt die speziellen Besonderheiten des Arbeitsrechts und des Prozessrechts und kann so die bestmögliche Lösung für Sie erstreiten.

Das soll Sie jetzt nicht alle in die Arme eines Rechtsanwaltes treiben, aber auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte, wie es die Anwälte der ArbeitnehmerHilfe sind, haben auf diesem Gebiet selbstverständlich die meisten Erfahrungen. 

Sofern Sie zum Beispiel nicht die Anforderungen der Prozesskostenhilfe erfüllen, muss für die Durchführung des Prozesses eine kostengünstige Lösung für Sie gefunden werden, welche auch Ihre wirtschaftlichen Interessen trägt. All diese Sorgen, können Sie „hintenanstellen“, wenn Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben.

Da den Versicherungen der § 12a ArbGG hinreichend bekannt sind, bestehen für den Arbeitsrechtsschutz jedoch Wartezeiten von einem Monat bis zu sechs Monaten. Während oder vor diesen Wartezeiten, darf der Rechtsschutzfall nicht eintreten. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, so müssen Sie sich keine Sorgen um die Anwaltskosten machen. 

In meinen Beratungen ist mir sehr oft aufgefallen, dass die Option einer Rechtsschutzversicherung möglicherweise an den monatlichen Kosten scheitert. Wenn dann jedoch „das Kind in den Brunnen gefallen ist“, können viele Mandanten dennoch nicht den Prozess führen, die monatlichen Kosten hätten sich aber dennoch „gerechnet“. Führt der Arbeitnehmer zum Beispiel einen Zeugnisrechtsstreit, können die Anwaltskosten nicht mit einer Geldzahlung kompensiert werden. Dann gibt man sich vielleicht mit einem „schlechten“ Zeugnis zufrieden. Möglicherweise liegen auch nicht die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor.

Selbstverständlich kümmern wir uns darum, dass Sie die kostengünstigste Lösung zur Durchsetzung Ihrer Rechte erhalten. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist auch eine solche Lösung. Sie können sich zurücklehnen und den Anwalt arbeiten lassen. Und das ist doch wahrlich eine großartige Sache, oder nicht liebe Berliner?

- M. Xenocrat, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht



Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

030-610828040

Termin Arbeitsrechtsberatung:
030-610828040

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Kantstr. 150
10623 Berlin

Corona Hotline ++ Coronavirus ++ Anwalt Arbeitsrecht Berlin ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht Berlin ++ Arbeitsrecht ++ Berlin ++ Kündigung ++ Abfindung ++ Beratung Arbeitsrecht