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06.07.2021: Quarantäne im Erholungsurlaub

Eine sehr spannende Frage liebe Arbeitnehmer, die wir Ihnen hier gerne beantworten. Denn haben Sie bereits Urlaub beantragt, ist es nicht sehr schon, dann diesen in Quarantäne zu verbringen.

Normalerweise ist es klar, Arbeitsunfähigkeit und Urlaub schließen sich aus. Erkranken Sie arbeitsunfähig im Urlaub, dann bleibt Ihnen der Urlaub erhalten, § 9 BUrlG. Einfach, oder? Was ist denn aber nun, wenn Sie im Urlaub sind, und die Gesundheitsbehörde ordnet Ihnen gegenüber eine häusliche Quarantäne an, weil Sie z. B. Kontakt mit einer infizierten Person hatten. 

Hier gilt es zu unterscheiden:

1. Erkrankung während Quarantäne

Hatten Sie nicht nur Kontakt mit einer infizierten Person, sondern sind Sie auch an Covid-19 erkrankt, dann werden Ihnen diese Tage ebenfalls nach § 9 BUrlG gutgeschrieben, sofern Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. 

Das gilt auch, wenn Ihr Test positiv war, auch da bitte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Nur der positive Test alleine stellt keine Arbeitsunfähigkeit dar. 

2. Nur Quarantäne ohne Erkrankung

Ohne Arbeitsunfähigkeit kann Ihnen da der Urlaub aber nicht gutgeschrieben werden, das bedeutet, dass Ihnen der Urlaub während der Quarantäne nicht gutgeschrieben werden kann. 

Ob die Gerichte hier – aufgrund der Sondersituation – abweichen, bleibt abzuwarten. 

Der Grundsatz ist hier: 

Nach der Rechtsprechung des BAG liegt das Risiko für urlaubsstörende Ereignisse grundsätzlich beim Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat mit der Festlegung des Urlaubszeitraums gem. § 7 BUrlG alles zur Gewährung des Urlaubs Erforderliche getan. Alle Störungen, die dann Auftreten, wie auch die Quarantäne, liegen in der Sphäre des Arbeitnehmers. 

Was ist also zu tun? – Reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Müssen Sie in Quarantäne und sind nicht arbeitsunfähig, besteht vielleicht die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten. Ist das der Fall, dann versuchen Sie zunächst eine Einigung mit dem Arbeitgeber zu erreichen, um den Urlaub einvernehmlich zu verschieben. 

Benötigen Sie Hilfe und Rückendeckung beim Gespräch? Dann vereinbaren Sie mit unseren taktisch versierten Rechts- und Fachanwälten für Arbeitsrecht einen Termin. Wir sind für Sie da!



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