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28.01.2020: Keine Liebe im Arbeitsrecht?

Liebe Berliner, Sie fragen sich bestimmt, was dieser Titel zu bedeuten hat. Aber in jüngster Zeit hat die Fast-Food-Kette McDonald's in den USA einen seiner Mitarbeiter entlassen. Der Grund: Er hatte eine Beziehung zu einer Mitarbeiterin. Das überrascht jetzt in Anbetracht der Möglichkeiten in den USA nicht.

Warum nun dieser Artikel? Kann so etwas in Deutschland auch möglich sein? Naja, es kommt wie immer darauf an. Ich wurde zum Beispiel jüngst vom Radiosender Deutschlandfunk Nova gefragt, ob der Arbeitgeber in Kleinbetrieben „grundlos“ kündigen kann. Das ist so nicht ganz richtig, aber einen Grund nach dem Kündigungsschutzgesetz muss der Arbeitgeber nicht vorweisen. Er darf nur nicht willkürlich kündigen oder unter sachfremden Motiven.

Die Verhaltensregeln von McDonald's „verbieten“ Beziehungen zwischen Mitarbeitern, die in einem Über- und Unterordnungsverhältnis stehen. Wir reden hier auch von McDonald's Deutschland (!). Das scheint uns aber etwas sachfremd für eine Kündigung zu sein. Ob das dann auch einen verhaltensbedingten Grund nach dem § 1 KSchG oder einen wichtigen Grund nach § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigt, ist je nach Vereinbarung offen.

Schon 2005 entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, dass eine solche Beziehung privat ist und den Arbeitgeber nichts angeht. Erst wenn betriebliche Beeinträchtigungen durch das Verhalten der Partner auftreten, dann muss der Arbeitgeber eingreifen.

Was ist nun wichtig für Sie, denn eins ist sicher, eine solche Liebesbeziehung kann in Deutschland kein Kündigungsgrund sein. Aber (!) befinden Sie sich im Kleinbetrieb und haben Sie die Vermutung, dass Sie aus sachfremden Motiven gekündigt wurden, dann rufen Sie uns an. Wir beraten Sie umfassend und wägen ab, ob sich trotz fehlendem Kündigungsschutz eine Klage lohnen würde.

Also rufen Sie uns unter 030 610828040 an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit unseren Rechtsanwälten. Aufgrund unserer jahrelangen Spezialisierung im Arbeitsrecht werden Sie von uns als Arbeitsrechtsexperten umfassend über Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht aufgeklärt.

28.01.2020, Beitrag von Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Frau Miruna Xenocrat



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