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25.06.2019: „Hitzefrei“ für Arbeitnehmer?

Gerade zurzeit herrschen in großen Teilen der Bundesrepublik Temperaturen bis über 33 Grad

Da kann es schon schwer fallen sich angemessen auf die Arbeit zu konzentrieren. Der Arbeitgeber ist arbeitsrechtlich aufgrund der Arbeitsstättenrichtlinie A 3.5 gehalten, dafür zu sorgen, dass Sie als Arbeitnehmer auch vor starker Hitze geschützt sind. Dabei wird zwischen der Raumtemperatur und der Lufttemperatur im Büro unterschieden. 

Unter welchen Umständen Ihr Arbeitgeber gehalten ist für eine Abkühlung zu sorgen oder Ihnen sogar bezahlt „Hitzefrei“ geben kann, prüfen für Sie unsere Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Rufen Sie dazu 030-610828040 an und lassen Sie sich dahingehend beraten. 

- M. Xenocrat, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht



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