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Freistellung nach Kündigung: Wann Klauseln im Arbeitsvertrag unwirksam sein können
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass der Arbeitgeber sie nach einer Kündigung einfach nach Hause schicken darf.
Tatsächlich enthalten zahlreiche Arbeitsverträge sogenannte Freistellungsklauseln. Genau diese Klauseln können aber problematisch sein.
Das Bundesarbeitsgericht hat sich zuletzt erneut mit der Frage beschäftigt, wann Arbeitgeber Arbeitnehmer überhaupt einseitig freistellen dürfen. Denn Arbeitnehmer haben nicht nur einen Anspruch auf Vergütung, sondern grundsätzlich auch ein berechtigtes Interesse daran, tatsächlich beschäftigt zu werden. Arbeit bedeutet rechtlich eben nicht nur Gehalt, sondern häufig auch berufliche Entwicklung, soziale Teilhabe, Reputation und Perspektiven für die Zukunft.
Gerade deshalb sind pauschale Standardformulierungen in Arbeitsverträgen kritisch zu betrachten. Viele Verträge enthalten Klauseln wie:
„Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer jederzeit freizustellen.“
Auf den ersten Blick wirkt das selbstverständlich. Tatsächlich unterliegen solche vorformulierten Klauseln aber den strengen Regeln der AGB-Kontrolle. Arbeitgeber können Arbeitnehmer nicht völlig grenzenlos und ohne Rücksicht auf deren Interessen freistellen. Entscheidend ist immer die konkrete Formulierung und die Frage, ob die Regelung Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.
Für Betroffene kann eine Freistellung erhebliche Folgen haben. Vielen ist gar nicht bewusst, dass es dabei oft nicht nur um die reine Arbeitsleistung geht. Gerade bei Führungskräften, Vertriebsmitarbeitern oder Arbeitnehmern mit variablen Vergütungsbestandteilen können Bonuszahlungen, Provisionen oder Zielvereinbarungen betroffen sein. Hinzu kommen Unsicherheiten bei Resturlaub, Überstunden oder Sachleistungen wie Dienstwagenregelungen.
Besonders belastend ist für viele Arbeitnehmer außerdem die psychologische Komponente. Wer plötzlich freigestellt wird, empfindet dies häufig als sozialen Ausschluss oder als Signal, bereits „abgeschrieben“ zu sein, obwohl arbeitsrechtlich oft noch gar nichts endgültig entschieden ist. Vor allem während laufender Kündigungsschutzverfahren entsteht dadurch erheblicher Druck.
Genau deshalb sollten Arbeitnehmer Freistellungen nicht vorschnell akzeptieren oder ungeprüft Dokumente unterschreiben. Nicht jede Klausel im Arbeitsvertrag hält einer gerichtlichen Überprüfung stand. Und nicht jede Freistellung ist automatisch wirksam.
Gerade im Arbeitsrecht entscheiden oft kleine Formulierungen über erhebliche finanzielle Ansprüche. Eine rechtliche Prüfung kann deshalb sinnvoll sein, insbesondere dann, wenn parallel eine Kündigung ausgesprochen wurde oder variable Vergütungsbestandteile im Raum stehen.
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