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Wichtiges zum Arbeitslosengeld II

Droht Ihnen die Bundesagentur für Arbeit mit einer Sperre und besteht somit die Möglichkeit, dass Sie für einen gewissen Zeitraum kein Arbeitslosengeld I erhalten?

Dann haben Sie zur Überbrückung dieser „Ruhens- bzw. Sperrzeit“ einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Diese Leistung beantragen Sie bitte auch nur bei der geringsten Vermutung, dass Ihnen eine Sperrzeit drohen könnte, da die Bearbeitung dieser Anträge eine nicht geringe Zeit in Anspruch nehmen kann.

Wichtig

Auch hier gilt, wie bei Ihrem Antrag auf Arbeitslosengeld I, bitte reichen Sie – wenn möglich – alle benötigten Unterlagen zeitnah und vollständig nach, da ansonsten die Bearbeitungszeit unnötig verlängert wird. 

Allgemeines

Wenn Sie der vorbildliche Fall eines Arbeitnehmers sind erhalten Sie gemäß §§ 136 ff. SGB III Arbeitslosengeld I und müssen sich nur um einen neuen Job bemühen. Verhängt jedoch die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit, dann erhalten Sie für diese Zeit keinerlei Leistungen, Sie sind nur krankenversichert über die Bundesagentur für Arbeit.

Insofern können Sie bei dem zuständigen Jobcenter Arbeitslosengeld II beantragen, welches der Überbrückung der Sperrzeit dienen soll. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben Sie aber auch, wenn Sie die Anwartschaftszeit nicht erfüllt haben.

Bei der Berechnung der Anspruchshöhe sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Dabei spielt für den Regelbedarf der Familienstand und das Alter eine Rolle, es gilt auch bspw. die Kosten der Unterkunft und Heizung oder den Mehrbedarf zu berechnen. Die genaue Auflistung finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Sollten Sie sich unsicher sein, ob und in welcher Höhe Ihnen Arbeitslosengeld II zusteht, dann beraten unsere Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht Sie als Mitglied der ArbeitnehmerHilfe e.V.  umfassend.

Wir unterstützen Sie auch außergerichtlich mit Beratungshilfe oder gerichtlich mit Prozesskostenhilfe, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Jobcenter geltend zu machen.

Benötigen Sie eine schnelle Auskunft, so nutzen Sie bitte – als Nichtmitglied – die telefonische Soforthilfe. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass eine solche Soforthilfe nicht eine umfassende Rechtsberatung – welche wir unseren Mitgliedern für 40 € im Jahr anbieten – ersetzt. 

Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns gerne an. Wir sind für Sie da.



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