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Die Schließung des Philip Morris Werks und die Frage nach der Abfindung
Das ist eine Verkündung, die kein Arbeitnehmer gerne hört: „Sie werden gekündigt!“ Noch weniger hören das 950 Arbeitnehmer in Berlin gerade gerne. Nachdem Siemens bereits verkündet hat, dass in Deutschland 1400 Stellen gestrichen werden sollen, trifft das auch die Berliner Angestellten im Produktionswerk von Philip Morris.
Massenentlassungsanzeige, Interessenausgleich, Sozialplan, betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, so viele Begriffe mit denen vielleicht nicht alle Arbeitnehmer etwas anfangen können.
Letztendlich geht es aber um folgende Frage: „Wie viel wird Philip Morris zahlen, um sich die Gerichtsverhandlungen zu sparen?“ Noch existiert kein Sozialplan, die Gewerkschaften laufen sich aber Gottseidank bereits jetzt warm für die Sozialplanverhandlungen und alle Arbeitnehmer hoffen selbstverständlich auf eine hohe Abfindung. Die Arbeitnehmerhilfe e. V. hofft für Sie, liebe Arbeitnehmer, nur das Beste!
Dennoch bleibt ein bitterer Nachgeschmack, denn nach den im Internet zu lesenden Artikeln schreibt Philip Morris nach wie vor schwarze Zahlen (Quelle: https://www.bz-berlin.de/berlin/philip-morris-stellt-zigarettenproduktion-in-berlin-ein).
Die Philip Morris International Inc. (Konzern) mit Sitz in New York ist der weltweit größte privatwirtschaftliche Hersteller von Tabakprodukten, das operative Geschäft wird von der Schweiz ausbetrieben. Die Philip Morris Deutschland GmbH betreibt in Berlin und in Dresden jeweils Produktionsstätten, die Verwaltungszentrale liegt in Gräfelfing.
Bei den Arbeitsgerichten in Deutschland wird nicht festgelegt, dass die organisatorischen Maßnahmen des Arbeitgebers untersagt werden. Warum Philip Morris nun das Werk schließt, „interessiert die Richter“ nicht. Denn Gegenstand der Überprüfung des Arbeitsgerichts ist nicht, ob die unternehmerische Entscheidung aus betriebswirtschaftlicher Sicht notwendig und zweckmäßig ist. Das Arbeitsgericht überprüft nur, ob die Entscheidung unsachlich, unvernünftig und willkürlich ist.
Ausgangspunkt einer betriebsbedingten Kündigung ist aber die Frage, ob der Arbeitgeber alles Erforderliche umgesetzt und bedacht hat, bevor er Sie gekündigt hat. Haben Sie Kinder und arbeiten Sie bereits seit 30 Jahren bei Philip Morris, dann sind Sie ein schutzwürdiger Kandidat.
Das bedeutet: Hohe Abfindung, wenn man sich von Ihnen verabschieden will!!!
Soweit sind wir jedoch noch nicht, oder doch? Denn die Betriebsaufgabe soll erst zum 01.01.2020 erfolgen. Philip Morris sollte bedenken, dass Mitarbeiter mit einer sehr langen Betriebszugehörigkeit auch eine sehr lange Kündigungsfrist haben. Mitarbeitern, die z. B. mehr als 20 Jahre dort arbeiten, kann nur mit einer Frist von sieben Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Diese Frist ist aber bereits abgelaufen.
Bedeutet: Abfindung steigt erneut.
Sofern kein Sozialplan/Interessenausgleich vorliegt heißt es: Schnell Philip Morris, denn bis zum 01.01.2020 ist es nicht mehr lange hin!
Es gibt im Falle Philip Morris einiges zu beachten. Viel mehr als nur eine lange Betriebszugehörigkeit oder eine lange Kündigungsfrist. Und auch trotz Sozialplan oder Interessensausgleich kann sich jeder Arbeitnehmer auch eine höhere Abfindung erstreiten. Vielleicht wird Ihnen das Unternehmen die Kündigung plus einen Abwicklungsvertrag hinlegen. Bitte nicht sofort unterzeichnen!!! Erst von einem Rechts- und/oder Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Selbstverständlich auch bei dem ArbeitnehmerHilfe e.V.
Sofern Sie bereits von Philip Morris gekündigt wurden, können Sie gerne einen Beratungstermin mit unseren Rechts- und Fachanwälten für Arbeitsrecht vereinbaren. Wir hoffen für alle Mitarbeiter von Philip Morris auf gute Lösungen. Ist eine solche für Sie nicht gefunden worden, dann stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin!

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