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Das Recht auf Homeoffice
Kein Begriff ist so beliebt bei Arbeitnehmern, wie der Begriff „Homeoffice“, nun denn vielleicht auch nicht so beliebt wie das Wort Gehalt. Im deutschen Arbeitsrecht besteht noch kein Recht des Arbeitnehmers auf Homeoffice, viele Arbeitgeber sperren sich vehement dagegen. Doch momentan arbeitet das BMAS an einem Gesetzesentwurf zum Homeoffice für Beschäftigte.
Ob dieser Gesetzesentwurf aber einen uneingeschränkten Anspruch der Arbeitnehmer auf Homeoffice vorsieht, ist fraglich. Ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers darf damit nicht verbunden werden, denn betriebliche Gründe können immer noch gegen eine Homeoffice Tätigkeit sprechen.
1. Mögliche Voraussetzungen
Denkbar ist ein Anspruch, der von der bestehenden Arbeitnehmerzahl im Betrieb und der Betriebszugehörigkeit abhängig gemacht wird. Dabei kann sowohl das Teilzeit- und Befristungsgesetz oder das Kündigungsschutzgesetz Ausgangspunkt sein. Unternehmen, die eine volle Präsenz der Arbeitnehmer im Betrieb erfordern (z. B. Produktionsstätten) könnten auch davon ausgenommen werden.
Merkt der Arbeitnehmer, dass er auf Dauer nicht von Zuhause aus arbeiten möchte, sollte auch an ein Rückkehrrecht gedacht werden.
2. Bestehende Gesetzeslage
Auch die bestehende Gesetzeslage muss Beachtung finden. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durchführen. Der Arbeitnehmer könnte sogar dem Arbeitgeber ein Zutrittsrecht zur Wohnung einräumen müssen, damit dieser seiner Pflicht nachkommt.
Der Arbeitgeber muss die Dokumentationspflichten nach dem Arbeitszeitgesetz (§11) beachten und der Arbeitnehmer muss die Ruhezeiten einhalten.
3. Aussichten für die Zukunft
Bis dieses Gesetz verabschiedet wird, wird noch relativ viel Zeit vergehen. Es spricht jedoch nichts dagegen, ohne Zwang des Gesetzgebers eine interne Regelung zu treffen, die beide Parteien akzeptieren können.
Sie sehen liebe Mitglieder und die, die es noch werden wollen, eine Regelung über die Homeoffice-Tätigkeit zu finden, ist nicht so einfach. Wir beraten Sie über Ihre Rechte und Pflichten und unterstützen Sie bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Findet sich eine gemeinsame und tragbare Lösung, sind alle Parteien glücklich und es kommt erstmal nicht auf ein neues Gesetz an. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin als Mitglied des ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin.

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