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Zahle ich meinen Anwalt selbst?

„Wer verliert zahlt auch die Anwaltskosten! – Diese Kostentragungsregel gilt vor allen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland!“

Leider ist das so nicht richtig, denn es gibt immer den Grundsatz und selbstverständlich die Ausnahme. Eine wichtige Ausnahme ist § 12a ArbGG, welcher nur vor den Arbeitsgerichten in der ersten Instanz gilt.

Diese Ausnahme besagt, dass jede Partei vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz die Anwaltskosten (außergerichtlich und gerichtlich) selbst tragen muss, auch die Partei, die den Prozess gewinnt.

Sie finden das unfair?

Das können wir selbstverständlich nachvollziehen. Stellen Sie sich aber vor, Sie verlieren den Prozess als Arbeitnehmer und wären dann mit den Kosten beider Seiten belastet. Dies würde für den Arbeitnehmer den finanziellen Ruin bedeuten, so dass die Kostentragungsregelung des § 12a ArbGG – so unfair diese auch erscheinen mag – zum Schutz der Arbeitnehmer in das Arbeitsgerichtsgesetz aufgenommen wurde. 

Was bedeutet dies nun für Sie?

In erster Linie ist immer zu überlegen, ob sich eine Rechtsschutzversicherung lohnt, denn eine solche ist kostengünstig und bewahrt Sie vor hohen Anwaltskosten. Es besteht aber auch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen, so dass die Anwaltskosten von der jeweiligen Landeskasse für Sie an uns bezahlt werden. Lesen Sie dazu unseren Artikel zur Prozesskostenhilfe.

Sollten alle Stricke reißen, so werden unsere Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht die bestmöglichen Konditionen vor dem Arbeitsgericht durchsetzen, damit Ihnen dabei kein finanzieller Nachteil entsteht. Wenn Sie an einer anwaltlichen Vertretung vor Gericht durch unsere Kanzlei interessiert sind, kalkulieren wir je nach Lage des Falles gerne mit Ihnen vorab, ob sich eine Tätigkeit unserer Kanzlei für Sie rechnet.



Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

030-610828040

Termin Arbeitsrechtsberatung:
030-610828040

Öffnungszeiten:
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