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Hitzefrei und bezahlte Freistellung?

Stellen Sie sich folgendes vor: Es ist 10:00 Uhr und Sie befinden sich gerade auf der Arbeit. Die Schule Ihres Kindes teilt Ihnen mit, dass aufgrund der starken Hitze der Unterricht verkürzt stattfinden wird, so dass um 12:00 Uhr Unterrichtsende ist. Man bietet Ihnen an Ihr Kind zur Mittagszeit noch zu betreuen und zu verpflegen, Sie müssten aber Ihr Kind spätestens um 13:00 Uhr abholen.

Dabei gilt es zu beachten, dass Sie sich sofort um eine angemessene Betreuung für Ihr Kind bemühen müssen. Nur wenn Ihnen das nicht gelingt, können Sie Ihren Arbeitgeber um die Freistellung bitten, so dass Ihr Kind abholen können.

Anspruch auf eine bezahlte Freistellung haben Sie zwar nicht, eine solche können Sie aber mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln.

Melden Sie sich in solchen Fällen schnell an die Soforthilfe des ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin unter 030-610828040, so dass wir Sie dahingehend beraten können, ob Sie möglicherweise bezahlt freigestellt werden können. 



Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

030-610828040

Termin Arbeitsrechtsberatung:
030-610828040

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Kantstr. 150
10623 Berlin

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