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Erhöhung des Mindestlohnes

Der gesetzliche Mindestlohn steigt. Wie die Bundesregierung am 31.10.2018 mitteilte, hat dies das Kabinett beschlossen. Ab dem 01.01.2019 bekommen Arbeitnehmer mindestens 9,19 €, ab dem 01.01.2020 9,35 € brutto je Stunde.

Mit der schrittweisen Erhöhung steigt der gesetzliche Mindestlohn um insgesamt 5,8%. Für die Arbeitnehmer bedeutet das eine Lohnerhöhung von etwa 790 Millionen Euro 2019 und rund 390 Millionen Euro im darauffolgenden Jahr, so die Bundesregierung.

Mit der "Zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns" wird die von der Mindestlohnkommission am 26.06.2018 beschlossene Erhöhung rechtsverbindlich.

Niedriglohnsektor soll profitieren

Insbesondere Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich würden von den Veränderungen profitieren, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. Betriebe könnten durch die Erhöhung in zwei Schritten die steigenden Lohnkosten besser tragen. Um die Umsetzung des Mindestlohns sicherzustellen, will die Bundesregierung den Zoll durch mehr Personal verstärken: Für diese Legislaturperiode seien 7.500 zusätzliche Stellen beim Bund für die Sicherheitsbehörden geplant.

Im Zuge dessen ist es selbstverständlich auch wichtig zu beachten, dass nach neuester Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes Ausschlussfristen, welche die Ansprüche des Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ausnehmen, im Gesamten unwirksam sind.

Leider erhöht sich auch nach wie vor die Ziffer der Betriebe, welche gegen das Mindestlohngesetz verstoßen erheblich. Ob Ihr Betrieb diesen Verstoß begeht, prüfen für Sie unsere Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Dabei zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten auf gegen diese Verstöße vorzugehen und zu Ihrem Recht zu kommen.



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