Corona Hotline ++ Coronavirus ++ Arbeitsrecht Berlin ++ Anwalt Arbeitsrecht Berlin ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Berlin ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Kündigung ++ Abfindung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Beamtenrecht vs. Arbeitsrecht

Angestellte im öffentlichen Dienst und Arbeitnehmer haben eines gemeinsam: einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag. Eine andere Art der „Arbeitnehmer“ sind die Beamten im öffentlichen Dienst (Bund-, Landes- oder Kommunalebene). Doch was ist der genaue Unterschied zwischen diesen beiden Formen und gibt es evidente Vor- und Nachteile?

1. Allgemeines

Das Beamtenrecht ist Teil des öffentlichen Rechtes und des besonderen Verwaltungsrechtes. Wobei das Arbeitsrecht Teil des Privatrechtes ist. Ein Beamter steht zu seinen Dienstherren in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.

Unmittelbare Beamte stehen zum Bund oder deren Länder im unmittelbaren Dienstverhältnis, mittelbare Beamte stehen zu den verselbstständigten Anstalten, Stiftungen oder sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B Universitäten, berufsständische Kammern usw.) in einem Dienstverhältnis.

2. Beamter vs. Arbeitnehmer

Beamter

bestimmter Abschluss erforderlich
Höchstaltersgrenze gilt es zu beachten
Anwendung Bundesbeamtengesetz
Ernennung durch Verwaltungsakt
Ende durch Tod, Entlassung (durch Gesetz), Verlust der Beamtenrechte
Kein Streikrecht, kein Anspruch auf Tariflohn,Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz
„Insolvenzschutz“
private Krankenversicherung, Beihilfeleistungen
Versorgungsbezüge im Rentenalter höher
Rechtsstreitigkeiten Verwaltungsgericht
Gesetzestreue, Gehorsamspflicht
Probezeit drei Jahre, dann Beamter auf Lebenszeit

Arbeitnehmer

abhängig vom Beruf
-
Anwendung BGB
privatrechtlicher Vertrag
Kündigung
Streikrecht, Anspruch auf Tariflohn
-
gesetzlich krankenversicherungspflichtig
je nach Einzahlung in der deutschen Rentenversicherung
Arbeitsgericht
-
maximal sechs Monate

Es gibt dahingehend noch viel mehr gravierende Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten (ob im öffentlichen Dienst oder auch nicht). Betrachtet man die Vorteile einer Verbeamtung, dann überwiegen diese maßgeblich, denn das Wort „Unkündbarkeit“ ist jedem bekannt.

Zwar liegen die Anforderungen an der Ausübung als Beamter als Diener des Staates oftmals höher, die „Jobsicherheit“ ist aber eins der größten Vorteile einer Verbeamtung.

Doch die Voraussetzungen zur Verbeamtung sind wesentlich strenger, als diejenigen einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag zu unterschrieben. Je nach Laufbahn, ist ein besondere Abschluss notwendig, die gesundheitliche Einigung spielt eine gewichtige Rolle und es gilt eine Höchstaltersgrenze zu beachten.

3. Laufbahnprinzip

einfacher Dienst                              
mittlerer Dienst
gehobener Dienst
höherer Dienst
Hauptschulabschluss
Mittlere Reife/Hauptschulabschluss und Berufsausbildung
Fachhochschulreife oder Bachelor (je nach Bundesland evtl. auch abgeschlossenes Studium)
Universitätsabschluss oder Master


Zu beachten ist aber, dass das Laufbahnrecht beim Bund und den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist.

4. Berufung und Beendigung

Die Voraussetzungen finden sich im § 7 des Bundesbeamtengesetzes, der Beamte wird durch die Aushändigung einer Urkunde als Beamter ernannt. Dieser Akt ist ein öffentlich-rechtlicher Verwaltungsakt, wobei der Beamte nicht – wie der Arbeitnehmer – einen „Arbeitsvertrag“ unterzeichnet.

Das Beamtenverhältnis endet grundsätzlich mit dem Tod des Beamten oder der Entlassung. Eine Entlassung kann auch bei schweren Verfehlungen des Beamten erfolgen und erfolgt ebenfalls durch hoheitlichen Verwaltungsakt. Eine privatrechtliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht möglich.

5. Personalvertretungsrecht

Das Betriebsverfassungsgesetz findet auf dieses spezielle Dienstverhältnis nach § 130 BetrVG keine Anwendung. Die Mitbestimmung wird aber durch Personalvertretungsgesetze (Land) gewährleistet.

Dies sind nur kleine Auszüge aus den evidenten Unterschieden zwischen dem Status eines Angestellten und eines Beamten. Vor- und Nachteile liegen oftmals auf der Hand, aber der Beamte als Repräsentant des Staates, genießt besondere Vorteile.

Finden Sie es nicht auch von Vorteil, dass das Dienstverhältnis nicht von wirtschaftlichen Gesichtspunkten abhängig ist und Sie Angst haben müssen, dass eine etwaige Insolvenz Ihres Arbeitgebers die Arbeitslosigkeit für Sie bedeuten könnte?

Lassen Sie sich von unserer Bezeichnung „ArbeitnehmerHilfe e.V.“ nicht verunsichern. Der ArbeitnehmerHilfe e.V. ist nicht nur im privatrechtlichen Arbeitsrecht beratend tätig, sondern kann auch wichtige Fragen des Beamtenrechts mit Ihnen besprechen.

Als besonderer Teil des Verwaltungsrechts ist das Beamtenrecht ebenso wichtig für die arbeitsrechtliche Rechtslandschaft, wie das Arbeitsrecht. Sofern Sie sich im Status „auf Probe“ befinden oder Beamter auf Lebenszeit sind, unsere Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht können Sie auch in beamtenrechtlichen Fragen umfassend beraten.

Bitte rufen Sie uns an, wie beraten Sie gerne.



Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

030-610828040

Termin Arbeitsrechtsberatung:
030-610828040

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Kantstr. 150
10623 Berlin

Corona Hotline ++ Coronavirus ++ Anwalt Arbeitsrecht Berlin ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht Berlin ++ Arbeitsrecht ++ Berlin ++ Kündigung ++ Abfindung ++ Beratung Arbeitsrecht