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Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung per WhatsApp

Sie wachen auf und haben Kopfschmerzen, Fieber, Husten und eine Nasennebenhöhlenentzündug. Die Kaffeemaschine können Sie per Mobiltelefon einschalten, der Stabsaugerroboter saugt die Wohnung,  und Alexa bestellt die Ersatzteile für die kaputte Waschmaschine über Amazon. Leider müssen Sie dennoch aufstehen, da Ihr Arbeitgeber sofort ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt. Möglicherweise können Sie eventuell einen Dienst des Hamburger Start-Ups AU-schein.de nutzen und sich per WhatsApp „krankschreiben“ lassen. Doch wie ist das arbeitsrechtlich einzuordnen?

Das Konzept ist relativ simpel:



Sie erhalten für ein bis drei Tage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gegen eine Gebühr von 9 € und senden diese an den Arbeitgeber. Dazu müssen Sie erst einmal nicht zum Arzt, sondern füllen nur einen Fragebogen aus. Online! Ein Arzt beurteilt Ihre angegebenen Symptome und Sie erhalten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei positiver Prüfung. Dies gilt bis jetzt nur für Erkältungssymptome.

Die Krankenkassen müssen diese Bescheinigung akzeptieren, aber müssen dies die Arbeitgeber auch?

Zwar ist dieses Modell noch sehr neu und bis zum heutigen Tage noch nicht sehr oft benutzt, die Ausstellung der Bescheinigung entspricht jedoch den Vorgaben der Berufsordnung der Ärztekammer des Bundeslandes Schleswig-Holstein, da diese Berufsordnung den Einsatz der Tele-Medizin zu lässt. Der/die ausstellende Arzt/Ärztin hat den Sitz in Lübeck, wohl Privatarzt. Weitere Recherchen dazu finden sich im Internet.

Ob eine solche aber auch vom Arbeitgeber akzeptiert werden muss, ist arbeitsrechtlich noch nicht geklärt. Von den Grundsätzen her gilt die Frage der Glaubwürdigkeit einer solchen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, denn der Arzt am anderen Ende hat Sie weder gesehen noch untersucht. Diese Bescheinigung wurde nur aufgrund Ihrer Fragebogenangaben ausgestellt.

Ihr Arbeitgeber wird sich auch fragen, warum ein Mediziner aus Lübeck diese Bescheinigung ausgestellt hat, wenn Sie vielleicht in Bayern wohnen und arbeiten. Wir raten jedoch dazu, diese Art der „Krankmeldung“ zunächst mit dem Arbeitgeber abzusprechen. Denn das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit ist im schlimmsten Fall ein Grund für die fristlose Kündigung.

Rein rechtlich, spricht nichts gegen die Anerkennung der Bescheinigung an sich, da diese von einem Mediziner ausgestellt wurde. Die fehlende Untersuchung und die positive Feststellung aufgrund selbst angegebener Symptome verursacht jedoch die meisten Zweifel an der Anerkennung dieser Bescheinigung.

Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Arbeitgeber diese Bescheinigung akzeptieren muss, rufen Sie uns an und lassen Sie sich von unseren Rechts- und Fachanwälten für Arbeitsrecht über Ihre Risiken beraten.


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