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Arbeitsrecht Abmahnung Berlin

Liebe Mitglieder in Berlin und solche, die noch bei uns Mitglied werden wollen. Eine Abmahnung zu erhalten ist für keinen Arbeitnehmer schön. Auch wenn viele Abmahnungen oftmals formell und inhaltlich falsch sind, liegt bereits das „Stigma“ vor abgemahnt zu werden. 

Was soll man nun machen, wenn der Arbeitgeber kein klärendes Gespräch will, sondern Sie gleich abmahnt? Selbstverständlich sollte man sich, bevor man eine Gegendarstellung schreibt, anwaltlich beraten lassen. 

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung im deutschen Arbeitsrecht soll den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinweisen und die Wiederholung dieses Fehlverhaltens für die Zukunft anmahnen. Sie müssen gewarnt werden, dass sich bei der Wiederholung dieses Verhaltens Konsequenzen ergeben werden. Keinesfalls dürfen Sie für das vergangene Verhalten „bestraft“ werden.

Inhalt einer Abmahnung?

Die Abmahnung hat eine „Rügefunktion“, das bedeutet das Fehlverhalten muss Ihnen in einer hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise dargelegt werden. Pauschale Angaben sind nicht möglich, denn Sie müssen genau erkennen, welches Fehlverhalten man Ihnen vorwirft.
Falsch ist: Sie kamen am Dienstag zu spät. Richtig ist: Laut Arbeitsvertrag müssen Sie um 09:00 Uhr mit Ihrem Dienst beginnen. Am Dienstag, den 27.10.2020 sind Sie unentschuldigt  erst um 09:30 Uhr am Arbeitsplatz erschienen. 

Die Abmahnung hat auch eine „Warnfunktion“, das bedeutet, dass im Wiederholungsfalle der Inhalt und Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist. Einfacher ausgedrückt: Beim nächsten, gleichen Fehler, müssen Sie mit einer „Strafe“ (z. B. Kündigung) rechnen. 

Letztlich hat die Abmahnung auch eine „Dokumentationsfunktion“, das bedeutet, dass nur eine Abmahnung in Schriftform nachweisbar erfolgt ist. Achtung! Eine Abmahnung muss nicht schriftlich sein, aber eine schriftliche Abmahnung kann besser als Abmahnung bewiesen werden. 

Wie gegen die Abmahnung vorgehen?

Sie haben mehrere Möglichkeiten und sollten sich dahingehend unbedingt von unseren Rechts- und Fachanwälten für Arbeitsrecht beraten lassen. Oftmals „bereitet“ der Arbeitgeber mit einer Abmahnung eine Kündigung vor. Ist dann sowohl die Abmahnung als auch die Kündigung unwirksam könnten Sie im Prozess entweder eine angemessene Abfindung verhandeln oder Ihre Weiterbeschäftigung erstreiten. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie eine Gegendarstellung verfassen. Dazu ist aber eine Beratung im Arbeitsrecht unumgänglich, da eine fehlerhafte Gegendarstellung Sie im schlimmsten Fall auch den Job kosten kann. 

Sobald Sie nun also eine Abmahnung erhalten haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie, überprüfen die Abmahnung und überprüfen auch, ob Sie in einem möglichen Prozess eine Abfindung erlangen können. Warten Sie nicht zu lang.

Wir sind für Sie da!



Haben Sie Fragen zum Thema Abmahnung im Arbeitsrecht?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind im Arbeitsrecht für Sie da.

030-610828040

Termin Arbeitsrechtsberatung:
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