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Arbeitsrecht in Berlin: Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Grundlagen des Arbeitsrechts in Berlin
Das Arbeitsrecht muss auf viele Fragen eine Antwort finden. Was ist erlaubt, wenn es um Arbeitszeiten und Ruhepausen geht? Wie hoch ist der Mindestlohn und welche Gehaltsregelungen gibt es? Welches sind die mit dem Kündigungsschutz einhergehenden Rechte und Fristen. Wie hoch ist der Urlaubsanspruch und gelten Sonderregelungen? Wie funktioniert die Mitbestimmung im Betrieb und wie wird eine Arbeitnehmervertretung gebildet? Welche Fragen Sie auch immer zum Arbeitsrecht haben, die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin beantworten sie Ihnen gerne.
Arbeitsvertrag
Wichtigste Grundlage eines Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. In diesem werden Pflichten wie Arbeitsleistung, Treuepflicht und die Weisungsrechte des Arbeitgebers geregelt. Die meisten Arbeitsverhältnisse beginnen mit einer Probezeit, diese erlaubt beiden Vertragsparteien, in den ersten sechs Monaten mit einer verkürzten Kündigungsfrist zu kündigen, ohne es begründen zu müssen. Im Arbeitsvertrag ist auch festgeschrieben, ob er unbefristet ist oder eine Befristung hat. Eine Befristung ohne Sachgrund darf maximal zwei Jahre dauern, mit Sachgrund sind auch längere Befristungen möglich. Ein Nebenjob ist erlaubt, solange dem keine Interessenkonflikte entgegenstehen. Zum Schutz betrieblicher Informationen werden oft Geheimhaltungsklauseln eingefügt.
Arbeitszeiten
Die maximale Arbeitszeit beträgt acht Stunden pro Tag und sie darf nur ausnahmsweise auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Auch die Ruhepausen sind genau geregelt. Ab sechs Arbeitsstunden müssen mindestens 30 Minuten Pause gewährt werden und ab neun mindestens 45 Minuten. Nachtarbeit ist grundsätzlich möglich, aber es müssen vom Arbeitgeber Zuschläge gezahlt werden und sie muss mit gesundheitlichen Schutzmaßnahmen einhergehen. Das Wochenende dient in der Regel zur Erholung, aber in bestimmten Branchen ist Wochenendarbeit erlaubt. Als Ausgleich müssen den am Wochenende Beschäftigten Ersatzruhetage gewährt werden. Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern an, in Gleitzeit zu arbeiten. Flexible Arbeitszeiten sind jedoch nur nach Absprache und gegenseitigem Einverständnis umsetzbar.
Mindestlohn
Im Jahr 2015 wurde in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Der wurde seitdem schrittweise erhöht. Zuletzt, also 2024, betrug er 12,41 und ab dem 1. Januar 2025 beträgt er 12,81 Euro. Deutlich höher ist der Tariflohn. Der sichert höhere Löhne in den tarifgebundenen Branchen. Auch Praktikanten haben Anspruch auf den Mindestlohn, allerdings erst nach drei Monaten Pflichtpraktikum. Um den Mindestlohn auch durchzusetzen, finden regelmäßig Lohnkontrollen statt. Dabei prüft der Zoll die Einhaltung des Mindestlohns.
Kündigungsschutz
Zum Kündigungsschutz gibt es gesetzliche und vertragliche Regelungen, die willkürliche Kündigungen von Arbeitnehmern verhindern. Da sind zum einen die Kündigungsfristen, deren Länge gesetzlich geregelt ist und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängt. Für eine betriebsbedingte Kündigung müssen wirtschaftliche Gründe nachgewiesen werden und es muss eine Sozialauswahl erfolgen. Außerordentliche, fristlose Kündigungen kommen nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten in Frage. Nach jeder Kündigung haben die Gekündigten das Recht, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin einzureichen. Das muss jedoch innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung geschehen.
Urlaubsanspruch
Jeder Beschäftigte hat das Recht auf Urlaub. Der Mindesturlaub beträgt für alle 24 Werktage, ausgehend von einer Sechstagewoche. Das entspricht bei einer Fünftagewoche 20 Tagen Mindesturlaub. Kurz: Es steht ausnahmslos jedem Arbeitnehmer per Gesetz vier Wochen Urlaub im Jahr zu. Wird jemand während des Urlaubs krankgeschrieben, werden ihm diese Tage nicht vom Jahresurlaub abgezogen, so dass er die Urlaubstage später beanspruchen kann. Nicht genommener Urlaub kann übertragen werden. Die Urlaubsübertrag ist bis zum 31. März des Folgejahres möglich. Kann der Urlaub, zum Beispiel wegen einer Kündigung, nicht genommen werden, muss er vom alten Arbeitgeber in Form einer Urlaubsabgeltung ausgezahlt werden. Bei besonderen Ereignissen wie Hochzeit oder Todesfall kann man beim Arbeitgeber Sonderurlaub beantragen. Welche Ereignisse in Berlin für Sonderurlaub in Frage kommen, kann man den entsprechenden Verordnungen des Landes entnehmen.
Arbeitnehmerrechte
Die wichtigsten Rechte von Arbeitnehmern beschäftigen uns hier. Da wäre zum Beispiel der Mutterschutz, bei dem es sich um ein Beschäftigungsverbot von sechs Wochen vor und acht Wochen nach Geburt handelt. Die Elternzeit ermöglicht es Müttern und Vätern, sich bis zu drei Jahren freizustellen und während dieses Zeitraums Kündigungsschutz zu genießen. Ein Gesetz sichert Arbeitnehmern im Krankheitsfall eine volle Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen und danach die Zahlung von Krankengeld zu. Alle Beschäftigten müssen gleich behandelt werden. Zum Schutz vor Diskriminierung wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingeführt. Die Sicherheit am Arbeitsplatz und regelmäßige Unterweisungen im Arbeitsschutz schützen Arbeitnehmer per Gesetz vor Unfällen und bewahrt sie vor gesundheitlichen Schäden.
Betriebsrat und Mitbestimmung
Eines der wichtigsten Organe zur Mitbestimmung ist der Betriebsrat. Dieser kann in jedem Betrieb mit mehr als vier Beschäftigten gewählt werden. Er hat Mitbestimmungs- und Anhörungsrechte. Der Betriebsrat ist eine Interessenvertretung der Betriebsangehörigen und kann Einfluss auf Arbeitszeiten, Kündigungen, Löhne und vieles mehr nehmen. Eine weitere Form der Mitbestimmung ist die Betriebsversammlung, ein regelmäßiges Treffen von Vertretern der Betriebsleitung mit Arbeitnehmern. Wieviel mehr Geld, als der gesetzliche Mindestlohn vorsieht, die Arbeitnehmer einer Branche erhalten, wird in Tarifverträgen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern vereinbart. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben Arbeitnehmer das Recht zu streiken. Beim Streikrecht handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Arbeitskampfmaßnahme.
Kurze Frage - Schnelle Antwort
Welche Rechte haben Sie als Arbeitnehmer? - Grundsätzlich haben Arbeitnehmer das Recht auf Beschäftigung und einem der Arbeitsleistung entsprechendem Einkommen sowie auf ungestörte Freizeit, seien es Pausen, Urlaub oder Elternzeit. Außerdem haben Sie das Recht auf Einblick in ihre Personalakte.
Was steht mir als Arbeitnehmer zu? Was habe ich für Rechte als Arbeitnehmer? - Die wichtigsten Sachen sind Gehalt, Urlaub, geregelte Arbeitszeit, Fürsorge des Arbeitgebers und Schutz vor Diskriminierung.
Was darf der Arbeitgeber nicht vom Arbeitnehmer fordern? - Private Dinge gehen den Arbeitgeber nichts an, darum darf er auch nicht fordern, diese zu erzählen.
Was darf nicht im Arbeitsvertrag stehen? - Es dürfen keine rechtswidrigen Klauseln im Arbeitsvertrag stehen, insbesondere solche, die den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen oder gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen.
Wer hilft mir bei Problemen mit dem Arbeitgeber? - Wenden Sie sich gerne an die Fachanwälte der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin. Diese Hilfe steht allen Mitgliedern des Vereins kostenlos zu. Der Mitgliedsbeitrag kostet nur 49 € pro Kalenderjahr.
Wo kann ich mich als Arbeitnehmer beschweren? - Falls es einen Betriebsrat gibt, können Sie sich dort beschweren, ansonsten können Sie Ihre Beschwerde an die Vorgesetzten richten, sofern es keine dafür eingerichtete Stelle gibt.
Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer? - Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen, jeweils zum 15. oder zum letzten Tag des Kalendermonats.
Wer berät bei arbeitsrechtlichen Fragen? - Am besten lassen Sie sich von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, zum Beispiel einem der Berliner ArbeitnehmerHilfe e.V.
Wenn Sie Fragen zu einem arbeitsrechtlichen Thema haben, rufen Sie uns gerne an. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Rufnummer 030-610828040.
ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
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