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22.11.2021: !Achtung! 3G- Regelung in Betrieben und die Konsequenzen

Am 18.11.2021 wurde vom dt. Bundestag die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Es gilt noch die Zustimmung des Bundesrates abzuwarten. Wir werden Ihnen hier die wichtigsten Änderungen für Sie als Arbeitnehmer schnell zusammenfassen:

Alle Beschäftigte im Betrieb (nicht im HomeOffice) müssen sich, wenn sie ungeimpft sind testen lassen. In Betrieben gilt demnach die 3G Regelung! Demnach dürfen Beschäftigte und Arbeitgeber selbst die Betriebsstätte nur betreten, wenn sie einen Nachweis, der den Status genesen, geimpft oder getestet belegt.

Folge:

Der Arbeitgeber darf nunmehr nach Ihrem Impfstatus fragen und Sie sind verpflichtet sich testen zu lassen und das Testergebnis vorzulegen. Ohne die Vorlage des Nachweises, ist Ihnen der Zutritt zum Betrieb nicht gestattet. Sollten Sie den Test ablehnen, dann droht im schlimmsten Fall die Kündigung. Wir sind aber der Meinung, dass es zumindest vorher einer Abmahnung bedarf. 

Die Kosten tragen Arbeitnehmer, außer Sie nehmen die Testangebote des Arbeitgebers wahr. „Betriebliche Testangebote können genutzt werden, wenn Sie durch beauftragte Dritte durchgeführt und bescheinigt oder unter Aufsicht im Betrieb durchgeführt und dokumentiert werden.“

www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-Infektionsschutzgesetz/faq-infektionsschutzgesetz.html

Achtung!!! Die Nachweispflicht gilt auch für Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Bevor Sie „unüberlegt“ Entscheidungen treffen, lassen Sie sich bitte anwaltlich beraten. Wir sind für Sie da!



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